Satzung der Demokratischen Initiative für Reform, Entscheidung und Kollektive Teilhabe (DIREKT)
Präambel
Die Demokratische Initiative für Reform, Entscheidung und Kollektive Teilhabe (DIREKT) bekennt sich zu den Grundsätzen der Basis- und Direktdemokratie, zu Transparenz sowie zur Vermeidung von Korruption. Ihr Ziel ist es, die Entscheidungsgewalt vollständig dem Kollektiv der Mitglieder zu übertragen, eine Konzentration von Macht zu verhindern und das demokratische Bewusstsein sowohl der Mitglieder als auch der Wählerinnen und Wähler zu fördern.
Somit sollen langfristig demokratische Strukturen gefördert werden, die direkte Entscheidungen jedes Wählers ermöglichen, föderale Machtzentren ablösen, den Kommunen Vorrang geben und dabei das Zusammengehörigkeitsgefühl im Bund stärken.
Die Partei bleibt ideologisch unabhängig und versteht sich als Plattform für einen pluralistischen Diskurs. Ihr unveränderlicher Leitsatz lautet:
“Wir gestalten Politik für das Volk auf basisdemokratische und gleichberechtigte Weise – mit einem effizienten System, das den Willen vieler bündelt, ohne sich in der Suche nach Perfektion zu verlieren.”
I. Name, Sitz, Ziele
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
- Die Partei trägt den Namen Demokratische Initiative für Reform, Entscheidung und Kollektive Teilhabe, abgekürzt DIREKT.
- Der Sitz der Partei befindet sich in der [FIKTIV-Paulsplatz 11, 60311 Frankfurt am Main.]
- Das Tätigkeitsgebiet umfasst die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Zweck und Ziel
- Basis- und Direktdemokratie:
Die Partei strebt ein Höchstmaß an praktisch umsetzbaren Elementen der Basis- und Direktdemokratie an, sodass die Entscheidungsgewalt logisch, kausal und vollständig – also zu 100 % – beim Kollektiv der Mitglieder liegt.
Die Mitglieder entwickeln Lösungsvorschläge für Probleme, die den Wählerinnen und Wählern bei Wahlen als unmittelbare Umsetzungsvorschläge vorgelegt werden.
Dadurch soll eine Konzentration von Macht verhindert und der Wille der Wählerinnen und Wähler geachtet werden. - Kausalität zwischen Wahl und Umsetzung:
Die Entscheidungen, die Wählerinnen und Wähler bei Wahlen treffen, sollen direkte Auswirkungen auf politische Ergebnisse und Maßnahmen haben.
Dafür werden klare Kausalitätsstränge zwischen den Wahlentscheidungen und den politischen Ergebnissen geschaffen, um den Wählerwillen transparent und wirksam in hochwertige Maßnahmen umzusetzen. - Stärkung des Demokratiebewusstseins:
Die Partei inspiriert Mitglieder sowie Wählerinnen und Wähler zur aktiven Teilnahme und stärkt das direktdemokratische Selbstbewusstsein, um langfristig ein gesellschaftliches Bedürfnis nach fortschrittlicheren Formen der Demokratie zu wecken, die den Wählerinnen und Wählern besser dienen als die repräsentative Demokratie. - Ideologische Unabhängigkeit:
Die Partei fungiert als Plattform für Diskussion und Entscheidungsfindung, nicht als Trägerin vorgegebener Ideologien.
Sie benötigt keine feste politische Ausrichtung; mit Flexibilität und Gemeinsinn wird in den unterschiedlichen Kontexten der pluralistischen demokratischen Ordnung Deutschlands die Funktionsfähigkeit gewährleistet. - Flexibilität bei Eigendynamik:
a. Sollte sich mittelfristig eine politische Linie herausbilden oder durch Eigendynamik dominieren, beeinträchtigt dies die langfristigen Ziele nicht, sondern kann diese sogar unterstützen.
b. Bei zunehmender Unzufriedenheit einzelner Mitglieder kann eine Gründungsversammlung einberufen werden. Mitglieder dürfen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtmitgliedszahl und unter Nutzung der Parteireserven eine neue Partei mit identischen Zielen gründen.
c. Beispielhafte Mittelaufteilung: Bei 10.000 Mitgliedern und Reserven von 100.000 € möchten 2.000 Mitglieder austreten (20 %). Ihnen werden 20.000 € zugeteilt, während die verbleibenden 80.000 € bei DIREKT bleiben – proportional zur Anzahl der Mitglieder.
II. Mitgliedschaft
§ 3 Voraussetzungen und Aufnahme
- Voraussetzungen:
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die folgende Bedingungen erfüllt:
a. Sie ist mindestens 16 Jahre alt (wahlrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt).
b. Sie erkennt die Satzung schriftlich an.
c. Sie anerkennt die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
d. Mitgliedschaft in einer weiteren Partei wird geduldet. - Aufnahmeverfahren:
a. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, dem ein Führungszeugnis beizulegen ist. Die kommunale Ebene prüft und bearbeitet den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang.
b. Leitende Angestellte in lobbyrelevanten Firmen, die Einfluss auf politische Entscheidungen haben, müssen dies angeben.
c. Persönliche Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt. - Transparenzhinweis:
Versammlungen und Wortmeldungen sind über das Internet öffentlich zugänglich.
Transparenz soll von jedem Mitglied gelebt werden; daher wird bei Bedenken von einer aktiven Mitgliedschaft abgeraten.
§ 4 Mitgliedsrechte und -pflichten
- Rechte:
a. Jedes Mitglied, welches das 21. Lebensjahr erreicht, hat das uneingeschränkte Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
b. Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen bei Mehrheitsabstimmungen teilnehmen.
c. Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben, dürfen an den Hoch-Runter-Abstimmungen teilnehmen.
d. An Wahlen und Abstimmungen gemäß der Satzung teilzunehmen.
e. Informationsrecht: Mitglieder haben Zugang zu Informationen über politische Prozesse über das Portal oder durch Ansprechpersonen.
f. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Mitgliedschaft im Gebietsverband besteht und die Beiträge entrichtet sind. Bei verspäteter Zahlung verliert das Mitglied das Stimmrecht vorübergehend bis zur Begleichung der Beiträge. - Pflichten:
a. Mitglieder fördern die Ziele der Partei und halten sich an die Satzung.
b. Sie geben bei Kandidaturen bereits bekleidete Ämter an.
c. Eine Mitgliedschaft in konkurrierenden Parteien ist für Landes- und Bundesebenen ausgeschlossen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch:
a. Einen schriftlichen Austritt, der sofort wirksam wird (Textform ist erforderlich, eine Rückerstattung von Beiträgen erfolgt nicht).
b. Den Tod des Mitglieds.
c. Den Verlust oder die Aberkennung der Wählbarkeit beziehungsweise des Wahlrechts.
d. Einen Ausschluss bei Verstößen gegen die Satzung gemäß § 21.2.b. Gründe für einen Ausschluss können Korruption, vorsätzliche Intransparenz, Ideologiezwang oder wiederholte Störungen der Maßnahmen zur Willensbildung sein. Jedes Mitglied kann ein Ausschlussverfahren beantragen. - Der Mitgliedsausweis ist zurückzugeben.
§ 6 Inklusion
- Jedes Mitglied kann unabhängig von Hintergrund, Ausbildung oder Zugang zu Technologie an der Partei teilnehmen.
- Freiheit der Meinungsäußerung:
Mitglieder dürfen ihre politischen Ansichten frei äußern, solange dies respektvoll und ohne persönliche Angriffe geschieht. Es wird darauf geachtet, dass Diskussionen sachlich bleiben. - Maßnahmen:
a. Versammlungen finden zu flexiblen Zeiten statt und bieten asynchrone Beteiligungsmöglichkeiten.
b. Mentoring-Programme unterstützen neue oder unerfahrene Mitglieder.
c. Mobile und digitale Hoch-Runter-Abstimmungen werden angeboten.
d. Informationen werden in allgemein zugänglichen Formaten bereitgestellt, ohne spezielle Anpassungen wie Untertitel. - Barrierefreie Teilnahme:
a. Die Partei bietet eine Umgebung, in der jede Person willkommen ist, ohne sich jedoch zu verpflichten, spezifische Anpassungen für individuelle Bedürfnisse vorzunehmen.
b. Selbstverantwortung: Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, die notwendigen Mittel oder Hilfsmittel für die eigene Teilnahme an aktiven Prozessen zu organisieren. Ein Solidaritätsfonds wird nicht eingerichtet, da eine Priorisierung unethisch wäre und die Mittel für alle Bedürfnisse nicht ausreichen können.
c. Offene Einladung: Dennoch wird allen Mitgliedern, unabhängig von physischen oder anderen Einschränkungen, eine offene Einladung zur Teilnahme ausgesprochen.
d. Hürdenloser Zugang zu Informationen: Die Partei stellt sicher, dass Informationen über allgemein zugängliche Medien und Plattformen bereitgestellt werden, ohne jedoch spezielle Anpassungen wie Untertitel oder auditive Beschreibungen zu gewährleisten. - Ideologische Neutralität:
a. Es gibt keine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund politischer Ansichten; Diskussionen bleiben sachlich und werden von neutralen Moderatoren geleitet, um dies zu gewährleisten.
b. Jedes Mitglied ist angehalten, darauf zu achten, dass Diskussionen und Entscheidungsfindungen nicht von einer bestimmten Ideologie dominiert werden, und soll den Fokus nach bestem Wissen und Gewissen auf die Sache und die Argumente richten, nicht auf ideologische Zugehörigkeit. Sollten Probleme dennoch ungelöst bleiben und die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, wird wie folgt vorgegangen:- Problem klar definieren: Die Moderatoren formulieren das Problem und die möglichen Optionen (z. B. Lösungsvorschläge oder Vorgehensweisen) so neutral und präzise wie möglich, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.
- Anonyme Präferenzabfrage: Jedes Mitglied gibt anonym eine Rangfolge der Optionen an (z. B. 1. Platz, 2. Platz, 3. Platz), um Gruppendruck und ideologische Konfrontationen zu reduzieren.
- Gewichtung der Präferenzen: Jede Rangposition wird mit Punkten bewertet (z. B. 1. Platz = 3 Punkte, 2. Platz = 2 Punkte, 3. Platz = 1 Punkt). Die Option mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird ausgewählt.
- Diskussion der Ergebnisse: Die Mitglieder legen das Ergebnis offen und erläutern, wie es zustande kam. Bei anhaltender Uneinigkeit (z. B. bei Gleichstand) wird eine zweite Runde mit angepassten Optionen oder zusätzlichen Argumenten durchgeführt.
- Bei anhaltendem Gleichstand wird die Entscheidung um 6 Monate verschoben, sofern es sich nicht um einen Eilantrag handelt. Bei Eilanträgen entscheiden dann als letzte Instanz alle Mitglieder innerhalb der Ebene per Mehrheitsabstimmung gemäß § 21.4.
Diese Vorgehensweise wird bei jeder demokratischen Willensbildung angewandt.
III. Gliederung und Organe
§ 7 Parteistruktur
- Die Partei gliedert sich in kommunale Gruppen, Landesverbände und den Bundesverband. Diese Struktur dient lediglich als Orientierung und entspringt der föderalistischen Ordnung Deutschlands.
- Alle Macht und Entscheidungsgewalt gehen von der Basis aus und werden durch Technologien für effiziente Kommunikation und Abstimmung unterstützt.
- Entscheidungen und Informationen zwischen den kommunalen, Landes- und Bundesebenen der Partei fließen, ohne dass eine Ebene die andere dominiert.
§ 7.1 Kommunale Ebene
- Nach der Gründung aller Parteiorgane gemäß § 8 genügen für die Bildung einer kommunalen Gruppe 5 Mitglieder: 3 mit festen Funktionen (siehe § 7.4.2) und 2 weitere, um Beschlüsse mit Mehrheit fassen zu können. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt.
- Kommunale Gruppen oder Bezirksverbände konzentrieren sich auf kommunale Angelegenheiten. Sie organisieren Wahlkämpfe für Kommunalwahlen, fördern lokale Initiativen und stellen die Verbindung zur Basis in der Gemeinde sicher. Dort führen sie regelmäßig Wählerbefragungen durch.
§ 7.2 Landesebene
- Die Gründung eines Landesverbands erfolgt in zwei Schritten:
- Erstens muss eine Mindestanzahl an kommunalen Verbänden im Land existieren, um eine breite Basis zu gewährleisten.
- Zweitens muss eine Gesamtabstimmung aller Mitglieder im Land mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % für die Gründung stimmen.
Nach der Gründung übernimmt der Landesverband die Rolle der Koordination und Bearbeitung von Themen, die von den kommunalen Verbänden nach oben durchgereicht wurden. Er agiert als Bindeglied zwischen der Basis und höheren Ebenen, ohne die Basis zu dominieren.
- Landesverbände sind für die Politik in einem Bundesland zuständig. Sie koordinieren die politische Arbeit, unterstützen bei Landtagswahlen und entwickeln mit den zuvor hochgereichten Themen und erneut mit Hilfe von Basisentscheidungen landespolitisch-spezifische Programme.
§ 7.3 Bundesebene
- Ähnlich wie bei den Landesverbänden erfolgt die Gründung des Bundesverbands in zwei Schritten:
- Erstens muss eine Mindestanzahl an Landesverbänden existieren, um eine breite nationale Verankerung zu gewährleisten.
- Zweitens muss eine Gesamtabstimmung aller Mitglieder im Bund mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % für die Gründung stimmen.
- Der Bundesverband entwickelt mit Unterstützung der Basis die allgemeine politische Linie, organisiert die Bundespolitik, führt Wahlkämpfe für Bundestagswahlen durch und vertritt die Partei auf nationaler und internationaler Ebene mithilfe des Basiskontakts.
§ 7.4 Gründungsstrukturelle Ausnahmen
- Kommunale Ebene:
a. Anfangszeit: Die Anfangszeit gilt bis zur Gründung des letzten Parteiorgans gemäß § 8 (z. B. Finanzkomitee, Themenportal, Ethikkomitee). In dieser Phase gelten folgende Ausnahmen:
Die Mindestanzahl für die Gründung einer kommunalen Gruppe beträgt dann 9 Mitglieder (5 notwendige Funktionen + 3 zusätzliche Mitglieder + 1 Vertretung), um Engagement und ein Grund-Auf-Wachstum der Partei zu fördern.
Ziel ist es, die Partei von unten nach oben aufzubauen und dabei ein dynamisches Wachstum zu ermöglichen, innerhalb dessen die Macht bei der Basis bleibt und nicht delegiert wird.
Die organisatorisch notwendige Anzahl umfasst 5 Mitglieder mit folgenden Aufgaben:- Einen Protokollführer zur Sicherstellung der Transparenz gemäß § 12.
- Einen Moderator zur Leitung von Diskussionen gemäß § 9.2.
- Einen Verantwortlichen für die sinngemäße Durchführung des Themenportals, bis ein von der Basis bestimmtes Portal gemäß § 9.3 existiert.
- Einen Vertreter zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Vorgehensweise, ähnlich den Aufgaben des Ethikkomitees (§ 8.14).
- Ein Stellvertreter für das Finanzkomitee gemäß § 20.1.
b. Die 5 Mitglieder mit den notwendigen Aufgaben tragen die Verantwortung zur Einhaltung der Satzung, bis die entsprechenden Parteiorgane besetzt sind.
c. Bei Ausfall einer Rolle übernimmt ein anderes Mitglied der Gruppe vorübergehend die Aufgabe, bis ein Ersatz gewählt ist.
- Überregionale Arbeitsgruppen:
Mit der Zunahme von weiteren kommunalen Verbänden bilden Mitglieder gleicher Rollen (z. B. alle Protokollführer) überregionale Arbeitsgruppen, um die Zusammenarbeit und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Partei zu fördern und Aufgaben effizient zu lösen und zu koordinieren. Jede Arbeitsgruppe entscheidet individuell über Häufigkeit und Organisation ihrer Treffen. - Übergang nach Anfangszeit:
Nach Besetzung aller Parteiorgane entfallen satzungsgemäß die stellvertretenden Rollen der Verantwortlichen für das Themenportal und des Finanzkomitees, da diese Aufgaben von den Organen innerhalb der Partei nun übernommen werden. Die organisatorisch notwendige Anzahl reduziert sich daraufhin auf 3 Mitglieder mit folgenden Aufgaben:
a. Ein Protokollführer gemäß § 12.
b. Ein Moderator gemäß § 9.2.
c. Ein Vertreter zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Vorgehensweise (§ 8.14). - Landesebene:
a. Anfangszeit wurde abgeschlossen: Die Anfangszeit gilt bis zur Gründung des letzten Parteiorgans gemäß § 8 (z. B. Finanzkomitee, Themenportal, Ethikkomitee).
b. Temporäre Gründung:
Bis die formellen Bedingungen für einen Landesverband erfüllt sind, wird ein temporäres Koordinationsgremium für den Landesverband eingerichtet. Dieses Gremium übernimmt vorläufig die Koordination auf Landesebene (z. B. für Wahlen oder Kampagnen).
Legitimation: Das Gremium wird von den kommunalen Verbänden gewählt und hat nur begrenzte Befugnisse. Es dient als Übergangslösung und wird aufgelöst, sobald der formelle Landesverband gegründet wird.
Die Partei kann auf Landesebene agieren, ohne die formellen Bedingungen vollständig erfüllt zu haben, bleibt aber basisdemokratisch verankert.
c. Der temporäre Verband darf bei Wahlen nur mit einem Wahlprogramm antreten, das ausschließlich kommunalpolitisch-spezifische Themen behandelt. - Bundesebene:
a. Anfangszeit wurde abgeschlossen: Die Anfangszeit gilt bis zur Gründung des letzten Parteiorgans gemäß § 8 (z. B. Finanzkomitee, Themenportal, Ethikkomitee).
b. Temporäre Gründung:
Bis die formellen Bedingungen für einen Bundesverband erfüllt sind, wird ein temporäres Koordinationsgremium für den Bundesverband eingerichtet. Dieses Gremium übernimmt vorläufig die Koordination auf Bundesebene (z. B. für Wahlen oder Kampagnen).
Legitimation: Das Gremium wird von den Landesverbänden gewählt und hat nur begrenzte Befugnisse. Es dient als Übergangslösung und wird aufgelöst, sobald der formelle Bundesverband gegründet wird.
Die Partei kann auf Bundesebene agieren, ohne die formellen Bedingungen vollständig erfüllt zu haben, bleibt aber basisdemokratisch verankert.
c. Das temporäre Gremium darf bei Wahlen nur mit einem Wahlprogramm antreten, das ausschließlich landespolitisch-spezifische Themen behandelt.
§ 8 Organe der Partei
- Parteiversammlungen: Höchstes Organ, tagt mindestens jährlich und entscheidet über Satzung, Programm, Wahlen und wichtige Positionen.
- Funktionäre: Sind für die Abwicklung der basisdemokratischen Prozesse innerhalb der Parteiorgane erforderlich und setzen Beschlüsse der Basis auch außerhalb der Partei um (siehe § 8.5).
- Ältesten- und Jüngstenrat: Dient als beratendes Gremium für Funktionäre sowie als Kontrollorgan für präventiven Korruptionsschutz (siehe § 8.6).
- Projektbasierte Wissensvermittlungsgruppen: Bieten operative Unterstützung bei schwierigen Themen und Funktionären. Haben keinerlei direkte Einflussmöglichkeit. Berichtspflichtig gegenüber dem Ältesten- und Jüngstenrat (siehe § 8.7).
- Basisecho: Fortschrittsanzeige und regelmäßige Kommunikation (siehe § 8.13).
- Basiskontakt: Erster Ansprechpartner für externe Kommunikation, protokolliert Gespräche und erfüllt parteigemäße Sekretariatsarbeiten (siehe § 8.8). Mindestens zwei Mitglieder teilen sich die Aufgaben.
- Basisfeder – Rechtliche Vertretungsbefugnis: (siehe § 8.14).
- Rückkopplungs-Team: Analysiert interne Prozesse und schlägt Verbesserungen vor (siehe § 8.9).
- Datenschutz-Team: Sichert die Mindestanforderungen an gesetzeskonforme Datenverarbeitung (siehe § 8.10).
- Technisches Team: (siehe § 8.12).
- Konfliktkommission: Löst Streitigkeiten (siehe § 21).
- Selbstregulierende Organe: Sofern nicht anders definiert, steigt die Platzanzahl nur bei Arbeitsüberhang, auf Anforderung des Organs. Die Mitglieder wählen bei Bedarf eine weitere Person hinzu. Bei zu wenig Arbeit wird das neueste Mitglied entlastet – für maximale Effizienz und Wirtschaftlichkeit, da jedem Mitglied innerhalb dieser Organe eine Aufwandsentschädigung nach § 8.5 zusteht.
- Digitale Arbeitsplätze: Für die Erledigung der Aufgaben sollen, sofern nicht zwingend anders erforderlich, digitale Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Ethikkomitee: Berät bei ethischen Fragen und entscheidet über die Dringlichkeit von Eilverfahren (§ 8.4.4).
§ 8.1 Kommunale Ebene
- Zuständig für lokale politische Arbeit (z. B. Daseinsvorsorge, Infrastruktur) und Kommunalwahlen.
- Führt regelmäßige Wählerbefragungen durch.
a. Die Häufigkeit der Befragung ist mindestens jährlich, je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten innerhalb einer kommunalen Ebene zu definieren. Der Fokus soll auf eine qualitative Befragung liegen. - Berichtet der Landesebene über lokale Bedürfnisse und stellt Anträge. Mitglieder führen Abhandlungen zu lokalen politischen Themen durch und erfragen bei Bedarf aktuelle Bedürfnisse bei den Wählern oder ermöglichen ihnen regelmäßig Mitbestimmungsmöglichkeiten. Kommunale Gruppen berichten an die Landesebene über lokale Bedürfnisse und Entwicklungen und können Anträge oder Vorschläge für übergeordnete Politik machen. Sie müssen jedoch auch in der Lage sein, basisdemokratisch legitimierte Anweisungen durch landespolitische oder bundespolitische Entscheidungen umzusetzen.
§ 8.2 Landesebene
- Zuständig für Landtagswahlen und landesspezifische Politik (z. B. Bildung, Sicherheit). Landesspezifische Politik kann nur durch die Mitglieder aller Kommunen innerhalb des Landes per Abstimmungen priorisiert und umgesetzt werden.
- Unterstützt die kommunale Ebene mit Experten und Ressourcen.
- Kommuniziert mit der Bundesebene zur Zielabstimmung. Landesebene trägt die von den Kommunen erhaltenen Themen zusammen und stellt sie über eine Plattform zur Hoch-Runter-Abstimmung allen Kommunen zur Verfügung. Sie muss jedoch auch in der Lage sein, basisdemokratisch legitimierte Anweisungen durch bundespolitische Entscheidungen umzusetzen.
§ 8.3 Bundesebene
- Entwickelt die allgemeine politische Linie, führt Bundestagswahlen und repräsentiert international.
- Gibt Richtlinien vor, sammelt Feedback von unteren Ebenen.
- Alle Entscheidungen sind basisdemokratisch nachgewiesen. Bundesebene trägt die von den Ländern erhaltenen Themen zusammen und stellt sie über eine Plattform zur Hoch-Runter-Abstimmung allen Mitgliedern zur Verfügung.
§ 8.4 Koordination zwischen Ebenen
- Horizontale Kommunikation:
Ein System stellt sicher, dass Entscheidungen und Informationen zwischen den kommunalen, Landes- und Bundesebenen der Partei fließen, ohne dass eine Ebene die andere dominiert. Dies würde unmittelbar gegen das Ziel der Partei verstoßen. - Grund-Auf-Prinzip:
Erst entstehen die Kommunen, dann die Parteiorgane, dann die Landesebene und abschließend die Bundesebene. Abhandlungen beginnen bei den Mitgliedern, steigen über Kommunen zu Land und Bund auf, gegebenenfalls mit Bürgerbefragungen. Lösungsvorschläge oder politische Zielausrichtungen werden an der entsprechenden Ebene wieder den Mitgliedern zur Wahl gestellt. - Projekt-Synchronisierung:
Initiativen gehen von den Mitgliedern aus und werden der Basis zur Abstimmung gestellt, um über alle Ebenen hinweg koordiniert und von Gemeinsinn und Demokratie geprägt zu sein. - Beschleunigtes Verfahren:
Bei dringenden Entscheidungen kann eine Ebene ein Eilverfahren beantragen, gefolgt von einer Basisabstimmung und Projektgruppenbildung innerhalb von 48 Stunden. Dringlichkeit liegt vor bei gesetzlichen Fristen oder Krisensituationen (z. B. Naturkatastrophen, politische Instabilität). Das Ethikkomitee (§ 8.14) entscheidet über die Dringlichkeit. Das Interesse an einem beschleunigten Verfahren kann nur mit der Satzung übereinstimmen, wenn bei einem dringlichen Bedürfnis durch praktische Erfahrung ein verspätetes Ergebnis zu erwarten ist. - Feedback-Schleifen-Mechanismus:
Nach allen organisatorischen Entscheidungen wird Input in einen Feedback-Schleifen-Mechanismus eingebracht. Sowohl positives als auch negatives sachbezogenes Feedback soll bei jeder Handlung in ein parallel laufendes Register oder System einfließen. Das Rückkopplungs-Team nutzt dieses, um im Hintergrund ohne Entscheidungsbefugnis Probleme zu analysieren und Änderungsanträge vorzuschlagen (siehe § 8.9).
§ 8.5 Wahl und Amtszeit
- Amtsdauer:
- Niedrige Korruptionsgefahr (z. B. Verwaltungsaufgaben): Bis zur Neuwahl durch die Basis.
- Mittlere Korruptionsgefahr (z. B. Finanzzugang): Maximal 2 Amtszeiten à 5 Jahre.
- Hohe Korruptionsgefahr (z. B. Entscheidungsträger): Maximal 5 Jahre, keine unmittelbare Wiederwahl. Die Amtszeit orientiert sich an den staatlichen Amtsperioden.
c. Risikostufen legt die Basis subjektiv fest (z. B. nach Einfluss, Ressourcenzugang). Mindestkriterien für die Bewertung sind das Finanzvolumen (z. B. Zugriff auf mehr als 10.000 €) und die Entscheidungsgewalt (z. B. alleinige Beschlussfähigkeit). Die Risikostufen werden nur bei Antrag zur Änderung neu bewertet.
- Funktionäre
Funktionäre sind Mitglieder, die gewählte oder ernannte Ämter mit Entscheidungs- oder Vertretungsfunktion innehaben, um Beschlüsse der Basis innerhalb und außerhalb der Partei umzusetzen. Dazu zählen:
a. Öffentliche Funktionäre wie Gemeinderatsmitglieder, Landtagsabgeordnete, Bundesminister:innen oder andere Ämter auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, die die Partei vertreten.
b. Innerparteiliche Funktionäre wie Mitglieder, die längerfristige Aufgaben innerhalb der Parteiorgane übernehmen (z. B. Mitglieder des Ältesten- und Jüngstenrates gemäß § 8.6, des Konfliktkommissions gemäß § 21, des Finanzkomitees gemäß § 20.1 oder des Rückkopplungs-Teams gemäß § 8.9).
- Wiederwahl:
Bei hoher Risikostufe ist eine Wiederwahl erst nach 2 anderen Amtsinhabern möglich. - Wahlen:
2 Jahre vor Amtsantritt. Diese 2 zusätzlichen Jahre dienen der Einarbeitungszeit und ermöglichen dem Nachfolger, den aktuellen Amtsinhaber durch die Übernahme administrativer und organisatorischer Aufgaben wie Protokollierung oder Vorbereitung von Sitzungen zu entlasten, wodurch der Amtsinhaber sich auf strategische und inhaltliche Aufgaben konzentrieren kann. Gleichzeitig bleibt der Nachfolger aktiv und motiviert, indem er frühzeitig in die praktische Arbeit eingebunden wird. Die lange Mentoring-Phase fördert zudem Transparenz durch kontinuierliche Zusammenarbeit und dient der Korruptionsprävention, da der Nachfolger die Arbeit des Amtsinhabers überwacht und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkennen kann. - Nachfolger:
Nachfolgende Regelungen ermöglichen dem Nachfolger, gut vorbereitet und informiert in sein Amt einzutreten:- Leserechte innerhalb der Partei: Der gewählte Nachfolger erhält die gleichen Leserechte wie der aktuelle Amtsinhaber, jedoch ausschließlich innerparteilich. Das bedeutet, er hat Zugang zu allen Dokumenten, Berichten und Kommunikationen innerhalb der Partei, um sich optimal auf seine Rolle vorzubereiten.
- Keine Entscheidungsgewalt: Der Nachfolger hat keine Befugnis, Entscheidungen zu treffen. Er kann an Sitzungen teilnehmen, Diskussionen führen und Vorschläge machen, aber keine Entscheidungen etwa über die Allokation von Ressourcen fällen. Bei Verstößen gegen diese Einschränkung wird ein Verfahren gemäß § 21 eingeleitet.
- Kein Zugang zu sensiblen Informationen außerhalb der innerparteilichen Dokumentation, insbesondere bei sensiblen oder vertraulichen Informationen, die gesetzlich nur der Amtsführung gestattet sind.
- Begrenzte Repräsentationsrechte: Während der Einarbeitungszeit darf der Nachfolger die Partei nicht offiziell repräsentieren, außer in klaren, weniger kritischen Kontexten wie bei lokalen Veranstaltungen, jedoch nicht bei hochrangigen oder internationalen Verhandlungen oder Meetings.
- Keine Kontrolle über Finanzen: Der Nachfolger hat keinen Zugriff auf die finanziellen Mittel der Partei oder die Befugnis dazu, bis er das Amt offiziell übernommen hat.
- Mentoring und Schattenrolle: Der aktuelle Amtsinhaber ist verpflichtet, den Nachfolger zu mentorieren und ihm Zugang zu seinen alltäglichen Aufgaben zu gewähren, sodass der Nachfolger in einer Schattenrolle lernen kann.
- Begrenzte Öffentlichkeitsarbeit: Der Nachfolger kann an Öffentlichkeitsarbeit beteiligt sein, aber nur unter Aufsicht und mit Zustimmung des aktuellen Amtsinhabers. Dies könnte bedeuten, dass er bei bestimmten Veranstaltungen als Sprecher fungiert, aber keine eigenständigen Statements abgibt.
- Ratgeberstatus: Vorgänger berät 1 Jahr ohne Entscheidungsgewalt, mit Leserechten.
- Aktueller Amtsträger fungiert ein Jahr lang als Ratgeber für den Nachfolger, um eine reibungslose Übergabe und Wissenstransfer zu gewährleisten.
- Keine Entscheidungsgewalt: Der Vorgänger hat keinerlei Befugnis zur Entscheidungsfindung, sondern dient ausschließlich in beratender Funktion. Er hat jedoch alle „Leserechte“, d.h., er darf an Treffen teilnehmen, Dokumente einsehen und Informationen erhalten, ohne Entscheidungen zu treffen.
- Bei Rücktritt eines Funktionärs übernimmt der Nachfolger vorzeitig das Amt, sofern bereits gewählt. Ist kein Nachfolger gewählt, beruft die Parteiversammlung innerhalb von 30 Tagen einen Interims-Funktionär bis zur regulären Wahl.
§ 8.6 Ältesten- und Jüngstenrat
Ältestenrat: Besteht aus Mitgliedern, die durch jahrelange Erfahrung und Expertise ausgewählt wurden. Der Rat hat zwei Hauptaufgaben: Er prüft bei einem Hinweis auf Korruption den Verdachtsfall. Außerdem berät er Funktionäre, um deren Bezug zur Basis zu sichern und sie bei schwierigen Entscheidungen zu entlasten. Dabei steht er allen innerparteilichen Funktionären beratend zur Seite, hat jedoch keine Entscheidungsgewalt. Nur bei bestätigtem Korruptionsverdacht durch den Ältesten- oder Jüngstenrat werden Empfehlungen an die Konfliktkommission gerichtet. In diesem Fall leitet die Konfliktkommission innerhalb von 14 Tagen ein Verfahren gemäß § 21.2.b ein, um die Vorwürfe zu prüfen und Sanktionen vorzuschlagen. Ergänzend gibt der Ältesten- oder Jüngstenrat eine Handlungsempfehlung an die Mitglieder zur Aufarbeitung der Themen, mit denen das beschuldigte Mitglied zu tun hatte.
- Mitglieder haben das 40. Lebensjahr erreicht und weisen mehr als 5 Jahre Mitgliedschaft mit bedeutenden Beiträgen auf.
- Bei Neugründung der Partei können die erfahrensten und weisesten Mitglieder hineingewählt werden. Ab dem 6. Jahr des Bestehens der Partei muss der Rat komplett neu gewählt werden. Der Rat entscheidet selbst über die Häufigkeit der Treffen gemäß § 8.12.
- Wahlkriterien:
Mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft oder bedeutende Beiträge; Auswahl durch Mitgliederabstimmung, begrenzte Plätze. Bedeutende Beiträge umfassen z. B. die Leitung von Projekten oder die Durchführung von Schulungen. Die Basis entscheidet über die Anerkennung der Beiträge. Der Ältestenrat darf aus sich heraus keine Empfehlungen oder Beeinflussungen für oder gegen Kandidaten vornehmen. - Die Menge an Sitzplätzen beschränkt sich ab Neugründung auf 5. Sie wird jedoch anteilig zum Wachstum der aktiven Mitglieder erhöht. Der Schlüssel dafür muss aus der praktischen Arbeit heraus entstehen.
- Jüngstenrat:
a. Mitglieder haben das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht und verfügen über weniger als 5 Jahre Mitgliedschaft mit bereits geleisteten Beiträgen.
b. Bei Neugründung: Technisch versierte Mitglieder. Ab dem 6. Jahr des Bestehens der Partei muss der Rat komplett neu gewählt werden.
c. Gleiche Plätze wie Ältestenrat, Empfehlungen für Kandidatenprofile sind erlaubt. - Funktionen der Räte:
Beratung, Korruptionsprüfung bei Hinweisen, Schulungen, halbjährliche Treffen. Die Ergebnisse der Treffen werden im Themenportal veröffentlicht, es wird jedoch kein Gesprächsprotokoll erstellt. - Bei Krisensituationen übernimmt der Ältestenrat temporär die Koordination gemäß § 8.11.1.
§ 8.7 Projektbasierte Wissensvermittlungsgruppen
- Gruppen zu Projekten/Themen, geleitet von Mentoren (intern/extern), dienen der wissenschaftlichen Aufarbeitung spezifischer Themen (z. B. Rentenversicherung) ohne Entscheidungsgewalt.
- Mentor muss öffentlich gemacht werden. Mentoren werden von der Basis per Abstimmung im Themenportal ausgewählt und sind der Parteiversammlung rechenschaftspflichtig. Bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben kann die Basis sie per einfacher Mehrheit abwählen. Die Gruppen dürfen auf professionelle externe Hilfe (z. B. Experten) zurückgreifen, um ihre Arbeit zu unterstützen. Es werden nur anfallende Reisekosten und Arbeitsmaterialien erstattet, keine Honorare gezahlt. Die Gruppen teilen ihre Arbeitsergebnisse im Themenportal, und alle Mitglieder können bei Treffen online als Zuschauer teilnehmen.
- Anmeldung nach Interesse und Expertise, regelmäßige Treffen. Die Mentoren entscheiden eigenständig über die Häufigkeit der Treffen, die je nach Thema variieren kann.
- Ziel: Entlastung, Innovation, Eilverfahren. Die Gruppen stellen den Mitgliedern regelmäßig richtungsweisende Rückfragen zur Weiterentwicklung des Themas und bauen auf deren Rückmeldungen auf.
- Updates an die Basis, Wissenstransfer ins Mentoring-Programm.
- Selbstregulierendes System: Die Platzanzahl steigt nur bei Arbeitsüberhang, auf Anforderung. Bei zu wenig Arbeit wird das neueste Mitglied entlastet.
§ 8.8 Basiskontakt
- Erster Ansprechpartner für externe Kommunikation, vermittelt Kontakte. Der Basiskontakt dient zudem als Verwaltung oder Sekretariat der Partei, verwaltet laufende Verträge und organisiert im Falle einer Auflösung gemäß § 22 die Abwicklung.
- Mindestens zwei Mitglieder teilen die Aufgaben. Die Aufgaben werden von den Mitgliedern gemeinsam festgelegt; bei Ausfall eines Mitglieds übernimmt das verbleibende Mitglied.
- Protokolliert Gespräche, legt diese innerhalb von 7 Tagen dem Ältesten- und Jüngstenrat zur Korruptionsprüfung vor.
- Selbstregulierendes System: Die Platzanzahl steigt nur bei Arbeitsüberhang, auf Anforderung. Bei zu wenig Arbeit wird das neueste Mitglied entlastet. Die Protokolle werden vom Ältesten- und Jüngstenrat überprüft (siehe § 8.8.3 für Korruptionsprüfung).
§ 8.9 Rückkopplungs-Team
- Das Rückkopplungs-Team besteht orientierend aus mindestens 1 Mitglied für die Bundesebene, 2 Mitgliedern für die Landesebene und 14 Mitgliedern für die kommunale Ebene, jeweils gewählt von der Basis. Die zuzügliche Platzanzahl richtet sich nach dem selbstregulierenden System: Sie steigt bei Arbeitsüberhang auf Anforderung des Rückkopplungs-Teams und reduziert sich bei zu wenig Arbeit, indem das neueste Mitglied entlastet wird (vgl. § 8.12).
- Analysiert interne Prozesse, lokalisiert Probleme, schlägt Basisabstimmungen vor.
- Beurteilt Feedback-Schleifen, unabhängig von Weisungen. Feedback kann jederzeit von den Mitgliedern über das Feedback-Schleifen-System abgegeben werden.
- Kontinuierliche Anpassung: Das Feedback-System wird jährlich überprüft und an neue Bedürfnisse angepasst (z. B. zusätzliche Kanäle) gemäß § 11.4.
§ 8.10 Datenschutz-Team
- Analysiert Strukturen, sichert gesetzeskonforme Datenverarbeitung bei maximaler Transparenz. Bei Verstößen meldet das Datenschutz-Team diese selbstständig an die Konfliktkommission gemäß § 21.
- Bei Neugründung und begrenzten finanziellen Mitteln muss die Verwaltung extern erfolgen. Die Anforderungen zur digitalen Sicherheit von Mitgliederdaten werden von externen professionellen Dienstleistern definiert und umgesetzt.
- Selbstregulierendes System: Die Platzanzahl steigt nur bei Arbeitsüberhang, auf Anforderung gemäß § 8.12. Bei zu wenig Arbeit wird das neueste Mitglied entlastet.
§ 8.11 Notfallregelungen
- Bei Krisensituationen (z. B. Rücktritt des gesamten Bundesverbands, Naturkatastrophen) übernimmt der Ältestenrat (§ 8.6) temporär die Koordination, bis die Basis eine Lösung beschließt (siehe § 8.6.7).
- Die Basis ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten eine dauerhafte Regelung für Notfälle zu schaffen, die in die Satzung aufgenommen wird.
§ 8.12 Technisches Team
Das Technische Team ist für die Entwicklung, Wartung und Sicherheit aller digitalen Plattformen der Partei, insbesondere des Themenportals, sowie für die technische Unterstützung analoger und digitaler Prozesse verantwortlich. Das Team ermöglicht bei einer hohen Mitgliederzahl die Grundlage einer effizienten, satzungskonformen Parteiarbeit.
- Zusammensetzung und Wahl:
a. Das Team wird von der Basis gewählt und besteht aus Mitgliedern mit technischer Expertise.
b. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach dem Bedarf und wird durch das selbstregulierende System angepasst (§ 8.12). - Aufgaben:
a. Entwicklung und Wartung des Themenportals sowie anderer digitaler Tools zur Unterstützung der basisdemokratischen Willensbildung.
b. Sicherstellung der technischen Stabilität und Sicherheit, in Zusammenarbeit mit externen professionellen Dienstleistern, die regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchführen und datenschutzkonforme Standards einhalten.
c. Verwaltung des administrativen Zugriffs auf digitale Plattformen; Funktionäre und Mitglieder nutzen diese auf Benutzerebene.
d. Bereitstellung eines Notfallprotokolls bei technischen Ausfällen innerhalb von 48 Stunden, einschließlich:- Digitale Alternativen wie einer vereinfachten Backup-Plattform (z. B. verschlüsselte E-Mail-Abstimmungen über gesicherte Mitgliederadressen).
- Analoge Lösungen wie physische Abstimmungen in kommunalen Gruppen oder Landesverbänden, koordiniert durch Moderatoren und Protokollführer, mit Übermittlung der Ergebnisse an das Team zur Dokumentation.
e. Schulung der Mitglieder, um einfache analoge Prozesse (z. B. Papierabstimmungen, Protokollierung) im Notfall umzusetzen. Die Schulungen werden digital zur Verfügung gestellt.
- Selbstregulierendes System: Die Platzanzahl steigt nur bei Arbeitsüberhang, auf Anforderung gemäß § 8.12. Bei zu wenig Arbeit wird das neueste Mitglied entlastet.
§ 8.13 Basisecho
- Regelmäßige Kommunikation:
a. Die Partei informiert die Mitglieder mindestens quartalsweise über die Entwicklung und den Fortschritt der Partei. - Fortschritts-Roadmap:
a. Die Partei erstellt und pflegt eine öffentliche „Fortschritts-Roadmap“, die den aktuellen Stand der Parteientwicklung auf allen Ebenen (kommunal, Land, Bund) transparent darstellt.
§ 8.14 Basisfeder – Rechtliche Vertretungsbefugnis
- Die Partei wird als Ganzes nach außen durch ein Vertretungsgremium vertreten, das den gesetzlichen Anforderungen des Parteiengesetzes (§ 2 PartG) entspricht und im Vereinsregister eingetragen wird. Dieses Gremium ist für alle Ebenen (Kommunal, Land, Bund) zuständig. Handlungsanweisungen werden von der Basis vorgegeben. Funktionäre in Basisfeder müssen getätigte Entscheidungen unmittelbar im Themenportal melden (§ 9.3).
- Zusammensetzung:
a. Das Gremium besteht aus drei Mitgliedern, die von der Basis auf der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
b. Mindestanforderungen: Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft, keine Interessenkonflikte (§ 13), keine gleichzeitige Tätigkeit in anderen Parteiorganen. - Befugnisse:
a. Das Vertretungsgremium ist ausschließlich für die rechtliche Vertretung der Partei nach außen zuständig (z. B. Unterschrift unter Verträgen, Vertretung vor Gerichten, Kommunikation mit Behörden).
b. Es hat keine inhaltliche Entscheidungsgewalt; alle politischen und organisatorischen Entscheidungen bleiben der Basis vorbehalten.
c. Zwei Mitglieder des Gremiums vertreten die Partei gemeinsam (Zweierprinzip), um Einzelentscheidungen zu verhindern. - Amtszeit:
a. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre gemäß der hohen Risikostufe (§ 8.5.1.b), eine Wiederwahl ist der entsprechenden Risikoeinstufung vorbehalten. Bei Abwahl wird ein Ersatzmitglied innerhalb von 30 Tagen von der Basis gewählt.
b. Die Basis kann Mitglieder bei Verlust des Vertrauens mit 75 %-Mehrheit abwählen. - Transparenz:
a. Alle Handlungen des Vertretungsgremiums werden im Themenportal (§ 9.3) öffentlich dokumentiert und sind für Mitglieder einsehbar.
b. Das Gremium legt der Parteiversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
Erläuterung zum Nutzen und zur Funktion: Das Vertretungsgremium dient ausschließlich dazu, den Willen der Basis rechtlich umzusetzen und die Partei als juristische Person handlungsfähig zu machen. Es erfüllt formale Anforderungen (z. B. Eintragung ins Vereinsregister, Vertragsabschlüsse), ohne eigene politische oder organisatorische Entscheidungen zu treffen. Sein Nutzen liegt darin, die Beschlüsse der Parteiversammlung und der Basis in die Tat umzusetzen, indem es als Bindeglied zwischen der Partei und externen Institutionen (z. B. Behörden, Gerichte) agiert. Das Gremium hat keinerlei Kompetenzen zur inhaltlichen Entscheidungsfindung; es handelt stets nur im Auftrag und gemäß den Vorgaben der Basis, um die basisdemokratischen Prinzipien der Partei zu wahren.
IV. Entscheidungsfindung
§ 9 Demokratische Willensbildung
- Wählerbefragungen: Wähler können direkt Einfluss auf die demokratische Willensbildung nehmen.
- Hybride öffentliche Diskussionen: Dieses Konzept bietet eine strukturierte Grundlage für hybride Diskussionen, die demokratische Teilhabe, Transparenz und kontinuierliche Verbesserung vereint.
- Themenportale mit Hoch-Runter-Abstimmung: Digitale Plattform mit Abstimmungen zur Priorisierung der Themen.
- Mehrheitsabstimmungen: Mitglieder stimmen mit dem Mehrheitsprinzip mittels festgelegter Mehrheitsbestimmungen nach Erreichen der Mindestanzahl an Wahlberechtigten bei Beschlüssen ab.
- Klärende Ruhephasen: Regelmäßiger Abstand zur Parteiarbeit ist wichtig und wird in Form einer Sommerpause umgesetzt. In dieser Zeit soll dem Unterbewusstsein Zeit zum Arbeiten gegeben und die Möglichkeit für neue Perspektiven geschaffen werden.
- Expertengremien (Projektbasierte Wissensvermittlungsgruppen): Beratend bei sehr komplexen Themen, ohne Entscheidungsgewalt.
- Bildung: Schulungen zur Steigerung der Qualität von Entscheidungen und Ähnlichem.
- Konsultation vor wichtigen Entscheidungen: Öffentliche Funktionäre gemäß § 8.5.1.a konsultieren vor wichtigen Entscheidungen im Amt, definiert durch basisgewählte Kriterien (z. B. Gesetzesvorschläge, Budgetentscheidungen, Verträge), die Basis via Themenportal mit 7-tägiger Abstimmungsfrist. Die Entscheidung des Funktionärs muss dem Votumsetzungsergebnis entsprechen, sofern keine gesetzlichen Zwänge entgegenstehen.
- Kontinuierliches Mitgliedervoting für variable Regelungen: Um die demokratische Flexibilität und Mitgliederbeteiligung zu stärken, können variable Regelungen der Satzung von der Basis im Themenportal definiert werden. Diese Variablen entstehen aus der praktischen Arbeit heraus und ermöglichen eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Bedürfnisse.
Beispiel zur Erläuterung:
§9.4.2 Mindestanzahl an Wahlberechtigten:
[30 %] der stimmberechtigten Mitglieder müssen teilnehmen, sonst wird die Abstimmung wiederholt.
Hier könnte 30% eine Variabel darstellen, welche mit [] entsprechend gekennzeichnet wird.
Diese Variablen könnten dann in 5% Stufen zur Wahl stehen. (15%,20%,…40%)
Nach jeder Satzungsänderung würden diese automatisch gültig.
§ 9.1 Wählerbefragungen
- Zweck: Wählerbefragungen dienen dazu, die Meinungen und Bedürfnisse der Wähler direkt in die politische Willensbildung der Partei einzubinden und so den demokratischen Prozess über die Mitgliedschaft hinaus zu öffnen. Kommunale Befragungen decken hauptsächlich Bedürfnisse auf, während Landes- und Bundesebenen Wählerbefragungen ausschließlich zur Abstimmung nutzen.
- Durchführung:
a. Mindestens einmal jährlich werden Wählerbefragungen auf kommunaler, landesweiter oder bundesweiter Ebene organisiert, abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich der Ebene.
b. Themen für Befragungen werden von den Mitgliedern über das Themenportal vorgeschlagen und per Abstimmung priorisiert; die Durchführung erfolgt anschließend durch die zuständige Ebene (z. B. kommunale Gruppen für lokale Themen).
c. Befragungen können physisch (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen) oder digital (über eine sichere Plattform) stattfinden und sind für alle Wähler:innen zugänglich, unabhängig von einer Mitgliedschaft. - Auswertung und Umsetzung:
a. Ergebnisse der Befragungen werden anonymisiert ausgewertet und öffentlich auf der Parteiseite veröffentlicht.
b. Die priorisierten Wähleranliegen werden den Mitgliedern zur weiteren Diskussion und Beschlussfähigung vorgelegt, um sicherzustellen, dass sie in die politische Arbeit einfließen.
c. Die Ergebnisse der Wählerbefragungen werden als priorisierte Themen ins Themenportal aufgenommen und müssen von der Basis innerhalb von 3 Monaten in die politische Arbeit integriert werden, sofern sie nicht mit bestehenden Beschlüssen kollidieren. Die Organisation und Finanzierung erfolgt durch die jeweilige Ebene (kommunal, Land, Bund) aus dem Haushalt gemäß § 20.6.
§ 9.2 Hybride Öffentliche Diskussionen
Eine inklusive, transparente und effiziente Diskussion, die sowohl physisch anwesende als auch Online-Mitglieder einbezieht, mit klaren Regeln für Beteiligung, Entscheidungsfindung und Dokumentation.
- Veranstaltungsort: Flexibel, abhängig von der Planung (z. B. monatlich/quartalsweise), mit wechselnden physischen Veranstaltungsorten.
- Rollen und Verantwortlichkeiten:
a. Der Moderator wird aus anwesenden Mitgliedern durch freiwillige Meldung bestimmt. Kandidaten stellen sich kurz vor; Teilnehmer (physisch und online) stimmen per Handzeichen oder digitaler Umfrage ab. Meldet sich niemand, übernimmt ein Funktionär die Rolle.
b. Technisches Team ist zuständig für reibungslose Übertragung (Video, Audio) und Verwaltung der Online-Plattform. Das technische Team (§ 8.12) stellt eine stabile Infrastruktur (z. B. Videoplattform, ausreichende Bandbreite) sicher und nutzt dafür bereits existierende Plattformen wie X. Bei technischen Problemen wird die Diskussion um bis zu 24 Stunden vertagt, und das Team behebt die Störung.
c. Protokollführer (1–2 Personen) erstellt Protokolle. - Ablauf der Veranstaltung:
a. Begrüßung und Einführung (10 Minuten).
b. Eröffnung durch den Moderator, Erläuterung der Regeln und Vorstellung der Agenda.
c. Technischer Check für Online-Teilnehmer (Ton, Video).
d. Öffentliche Diskussion aller Themen und Vorschläge.
e. Physische Teilnehmer: Melden sich per Handzeichen und erhalten das Wort vom Moderator.
f. Online-Teilnehmer: Reichen Kommentare/Vorschläge über ein digitales Tool (z. B. Chat oder Formular) ein, die der Moderator zusammenfasst und vorträgt.
g. Mindestanzahl von 30 % der Mitglieder muss anwesend sein, um Beschlussfähigkeit sicherzustellen.
§ 9.3 Themenportale
- Zweck: Die Partei betreibt eine zentrale digitale Plattform („Themenportal“), die allen Mitgliedern die Möglichkeit gibt, politische Themen vorzuschlagen, zu diskutieren und zu priorisieren, um die basisdemokratische Willensbildung zu fördern. Diese Plattform dient auch der Veröffentlichung der Zielverfolgungsbilanz (§ 14) und der Ankündigung von Bildungsveranstaltungen (§ 9.7) und weiteren. Das Themenportal ist nach Ebenen aufgebaut (kommunal, Land, Bund). Abstimmungen werden nur innerhalb dieser Ebene geführt und den Mitgliedern angezeigt, die in dieser Ebene registriert sind.
- Funktionsweise:
a. Jedes Mitglied kann Themenvorschläge einreichen, die innerhalb von 7 Tagen auf der Plattform veröffentlicht werden. Pro Mitglied ist maximal 1 Vorschlag pro Monat zulässig, um Überlastung zu vermeiden und eine ernsthafte Priorisierung durch das Mitglied sicherzustellen.
b. Themen werden in Kategorien (z. B. Kommunalpolitik, Bildung, Umwelt) gegliedert und mit einer kurzen Beschreibung sowie Argumenten versehen.
c. Mitglieder stimmen innerhalb eines Monats per Hoch-Runter-Abstimmung über die Priorisierung der Themen ab. Dabei wird eine Rangfolge erstellt (z. B. durch Punktesystem: 1. Platz = 3 Punkte, 2. Platz = 2 Punkte, 3. Platz = 1 Punkt). Bei Gleichstand in der Punktzahl werden beide Themen gleichrangig behandelt. Ergebnisse werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. - Technische Umsetzung und Sicherheit:
a. Ein technisches Team, gewählt von der Basis, ist für die Entwicklung, Wartung und Sicherheit des Themenportals sowie aller weiteren digitalen und analogen Prozesse verantwortlich (§ 8.12).
b. Die technische Sicherheit wird hauptsächlich von externen Dienstleistern gewährleistet, die regelmäßig unabhängige Sicherheitsprüfungen durchführen und datenschutzkonforme Standards einhalten.
c. Administrativer Zugriff auf das Themenportal ist ausschließlich dem technischen Team gestattet. Funktionäre und Mitglieder nutzen die Plattform auf Benutzerebene, um Themenstränge zu bearbeiten, an Abstimmungen teilzunehmen und Diskussionen zu führen.
d. Bei technischem Ausfall des Themenportals wird ein Notfallprotokoll innerhalb von 48 Stunden aktiviert. Dies umfasst:- Digitale Alternative: Nutzung einer vorgehaltenen, vereinfachten Backup-Plattform (z. B. verschlüsselte E-Mail-Abstimmungen über gesicherte Mitgliederadressen), organisiert vom technischen Team.
- Analoge Lösung: Physische Abstimmungen in kommunalen Gruppen oder Landesverbänden, koordiniert durch die jeweiligen Moderatoren und Protokollführer, mit anschließender Übermittlung der Ergebnisse an das technische Team zur Dokumentation.
e. Das technische Team stellt sicher, dass analoge Prozesse (z. B. Papierabstimmungen, Protokollierung) einfach umsetzbar sind und bietet Schulungen für Mitglieder an, um diese im Notfall anzuwenden (§ 8.12.3.e).
§ 9.4 Mehrheitsabstimmungen
- Entscheidungen werden durch das Mehrheitsprinzip getroffen (mindestens 50 % + 1 Stimme), außer bei spezifischen Mehrheiten gemäß § 10.3.
- Mindestanzahl an Wahlberechtigten: 30 % der stimmberechtigten Mitglieder müssen teilnehmen, sonst wird die Abstimmung wiederholt.
- Bei wiederholtem Nichterreichen der Mindestzahl wird die Mindestzahl für die Beschlussfähigkeit um 5 % gesenkt.
§ 9.5 Klärende Ruhephasen
- Zweck: Regelmäßige Ruhephasen dienen dazu, den Mitgliedern Zeit für Reflexion, Erholung und die Entwicklung neuer Perspektiven zu ermöglichen, um die Qualität der demokratischen Entscheidungsfindung langfristig zu sichern.
- Umsetzung:
a. Eine jährliche Sommerpause von mindestens 4 Wochen wird verbindlich eingeführt, in der keine Parteiversammlungen, Abstimmungen oder offiziellen Parteiveranstaltungen stattfinden.
b. Während der Ruhephase bleibt das Themenportal für Vorschläge geöffnet, jedoch werden keine Abstimmungen durchgeführt; eingereichte Vorschläge werden erst nach Ende der Pause bearbeitet.
c. Die genaue Zeitspanne (z. B. Juli oder August) wird jährlich durch eine Mitgliederabstimmung im ersten Quartal festgelegt. - Ziele und Regeln:
a. Mitglieder werden ermutigt, die Pause für informelle Diskussionen, persönliche Weiterbildung oder lokale Treffen ohne Beschlussfähigkeit zu nutzen.
b. Funktionsträger dürfen in dieser Zeit keine offiziellen Aufgaben wahrnehmen, ausgenommen dringende Notfälle wie unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, rechtliche Fristen, akute politische Krisen), die sofortiges Handeln erfordern. Funktionäre beantragen ein Eilverfahren beim Ethikkomitee (§ 8.14) per Eilantrag und dürfen sofort tätig werden; das Ethikkomitee entscheidet innerhalb von 48 Stunden nachträglich über die Genehmigung.
§ 9.6 Expertengremien (Projektbasierte Wissensvermittlungsgruppen)
- Bei komplexen Themen (z. B. Klimawandel, Finanzpolitik) werden Expertengremien hinzugezogen (§ 8.7).
- Gremien haben keine Entscheidungsgewalt, sondern beraten die Basis.
- Mitglieder schlagen Experten vor; die Auswahl erfolgt durch Abstimmung.
§ 9.7 Bildung
- Zweck: Die Partei fördert die politische Bildung und das demokratische Bewusstsein ihrer Mitglieder durch regelmäßige Schulungen, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu steigern und langfristig eine Weiterentwicklung der Demokratie anzuregen.
- Angebot:
a. Mindestens zweimal jährlich werden Workshops oder Seminare angeboten, die Themen wie Basisdemokratie, Entscheidungsprozesse, Korruptionsprävention oder politische Analyse behandeln.
b. Schulungen sind sowohl physisch als auch digital zugänglich und werden von Mitgliedern, externen Experten oder dem Ältesten- und Jüngstenrat erstellt.
c. Ein Mentoring-Programm verbindet neue Mitglieder mit erfahrenen Mitgliedern, um den Einstieg in die Parteiarbeit zu erleichtern, wie in § 6.3.b erwähnt. Das Programm wird von den Mitgliedern selbst organisiert und ist unabhängig von den projektbasierten Mentoring-Gruppen gemäß § 8.7. - Durchführung:
a. Bildungsveranstaltungen werden über das Themenportal angekündigt und priorisiert; Mitglieder können Themenvorschläge einreichen.
b. Teilnahme ist freiwillig, aber für Funktionsträger ist die Teilnahme an allen Schulungen Pflicht, um ihre Kompetenz sicherzustellen.
c. Materialien (z. B. Leitfäden, Videos) werden dauerhaft auf einer öffentlich zugänglichen Plattform archiviert.
d. Die Kosten für Schulungen und das Mentoring-Programm (z. B. Honorare für Experten, technische Ausstattung, Räumlichkeiten) werden aus dem jährlichen Haushalt gemäß § 20.6 gedeckt. Das Finanzkomitee plant eine feste Budgetkategorie „Bildung“, die von der Basis genehmigt wird. - Technologische Unterstützung:
a. Ältere oder technisch weniger versierte Mitglieder werden durch Workshops geschult, um an digitalen Abstimmungen und Diskussionen teilzunehmen.
§ 9.8 Konsultation vor wichtigen Entscheidungen
Öffentliche Funktionäre gemäß § 8.5.1.a konsultieren vor wichtigen Entscheidungen im Amt, definiert durch basisgewählte Kriterien (z. B. Gesetzesvorschläge, Budgetentscheidungen), die Basis via Themenportal mit 7-tägiger Abstimmungsfrist. Die Entscheidung des Funktionärs muss dem Votumsetzungsergebnis entsprechen, sofern keine gesetzlichen Zwänge entgegenstehen.
§ 9.9 Kontinuierliches Mitgliedervoting für variable Regelungen
- Zweck: Um die demokratische Flexibilität und Mitgliederbeteiligung zu stärken, können variable Regelungen der Satzung von der Basis im Themenportal definiert werden. Diese Variablen entstehen aus der praktischen Arbeit heraus und ermöglichen eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Bedürfnisse.
- Durchführung: Im Themenportal wird eine separate Kategorie „Reglementierungen“ eingerichtet, getrennt von den Themen-Votings. Mitglieder können dort Anträge einreichen, um bestimmte Regelungen als Variablen zu definieren.
- Aktualisierung: Die Variablen werden eine Woche vor einer jährlichen Satzungsänderung aktualisiert, basierend auf dem dann aktuellen Stimmstand im Portal. Sie treten gemeinsam mit dem neuen Satzungsbeschluss in Kraft, um Verwirrung und Ineffizienz zu vermeiden. Satzungsänderungen erfolgen jährlich.
- Dokumentation: Alle aktuellen Variablen werden im Themenportal unter „Reglementierungen“ archiviert und sind für Mitglieder einsehbar. Das technische Team sorgt für die Umsetzung und klare Kennzeichnung dieser Variablen in den jeweiligen Prozessen.
- Anwendung: Die Basis entscheidet per Antrag, welche Regelungen als Variablen eingeführt werden (z. B. Abstimmungsfristen, Wahlzeitpunkte). Diese stehen kontinuierlich zur Abstimmung, und der Wert mit den meisten Stimmen fließt eine Woche vor der jährlichen Satzungsänderung in die aktualisierte Satzung anstelle des alten Wertes ein, mit Inkrafttreten des neuen Beschlusses.
§ 9.10 Kandidatenaufstellung
- Für Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen werden Kandidaten basisdemokratisch aufgestellt.
- Jedes Mitglied mit mindestens 6 Monaten Mitgliedschaft kann sich bewerben, sofern keine Interessenkonflikte (§ 13) oder Ämter in anderen Parteien (§ 4.2.c) bestehen.
- Bewerber stellen sich in einer hybriden öffentlichen Diskussion (§ 9.2) vor. Die Basis stimmt anschließend per Mehrheitsentscheid ab; mindestens 20 % der aktiven Mitglieder müssen teilnehmen.
- Das Verfahren wird über das Themenportal organisiert, Ergebnisse sind öffentlich einsehbar.
§ 10 Parteiversammlung
- Höchstes Entscheidungsgremium:
Die Parteiversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Partei und entscheidet über Satzung, Wahlen, wichtige Positionen sowie strategische Ausrichtungen. Alle Mitglieder haben unabhängig von ihrer Teilnahmeform (physisch oder digital) gleiche Rechte und Pflichten, insbesondere Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht. Eine Delegation von Stimmrechten ist ausgeschlossen. - Einberufung:
a. Die Parteiversammlung tagt mindestens jährlich.
b. Eine außerordentliche Einberufung ist möglich, wenn mindestens 10 % der Mitglieder oder die Funktionäre des Bundesverbands dies im Themenportal beantragen. Der Antrag wird innerhalb von 14 Tagen geprüft und die Versammlung innerhalb von 60 Tagen einberufen.
c. Die Einberufung wird mindestens 30 Tage vorher über das Themenportal angekündigt, inklusive vorläufiger Tagesordnung. - Form und Teilnahme:
a. Physischer Kern: Die Parteiversammlung hat einen physischen Veranstaltungsort, an dem der Bundesverband, die gewählten Mitglieder aller Parteiorgane (z. B. Basisfeder, Finanzkomitee, Ethikkomitee) und Vertreter der Landesverbände teilnehmen. Die Anzahl der physischen Teilnehmer ergibt sich aus den Mitgliederzahlen des Bundesverbands, aller Parteiorgane und der Landesverbände. Alle Mitglieder dieser Gremien sind automatisch teilnahmeberechtigt.
b. Digitale Teilnahme über lokale Treffen: Mitglieder der kommunalen Ebene nehmen ausschließlich über lokale physische Treffen teil, die von den kommunalen Gruppen (mindestens 5 Mitglieder, § 7.1) organisiert werden. Diese Treffen sind verpflichtend für die aktive Teilnahme (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) auf kommunaler Ebene und werden digital mit der zentralen Versammlung vernetzt. Jedes lokale Treffen wird von einem Moderator und einem Protokollführer (gemäß § 7.4) geleitet, die die Beteiligung vor Ort koordinieren und die Ergebnisse an das Technische Team (§ 8.12) übermitteln.
c. Passive Teilnahme: Alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Ebene, haben die Möglichkeit, als passive Teilnehmer von zu Hause aus zuzuschauen. Passive Teilnehmer können die Versammlung live über das Themenportal verfolgen, haben jedoch kein Rede-, Vorschlags- oder Stimmrecht, es sei denn, sie nehmen an einem lokalen Treffen oder der physischen Versammlung teil.
d. Gleichheit: Physische Teilnehmer (Bundesverband, Parteiorgane, Landesverbände) und digitale Teilnehmer (kommunale Ebene über lokale Treffen) haben identische Rechte (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) und Pflichten (z. B. Einhaltung der Diskussionsregeln). Der Moderator koordiniert Wortmeldungen aus beiden Gruppen gleichberechtigt; Wortmeldungen aus lokalen Treffen werden über ein digitales Tool (z. B. Chat oder Video) eingereicht und in die Diskussion integriert. - Ablauf:
a. Die Versammlung wird von einem Moderator geleitet, der vor Ort aus den physischen Teilnehmern gewählt wird (§ 9.2.2.a).
b. Die Tagesordnung wird vorab im Themenportal veröffentlicht; spontane Anträge sind gemäß § 10.5.b zulässig.
c. Diskussionen werden live gestreamt und aufgezeichnet; Protokolle (physisch und digital) werden gemäß § 12 erstellt.
d. Abstimmungen erfolgen synchron: - Beschlüsse:
a. Einfache Mehrheit für normale Beschlüsse (50 % + 1 der abgegebenen Stimmen).
b. 75 % für spontane Anträge, Auflösung oder Verschmelzung.
c. 90 % für Satzungsänderungen oder Konsens bei Streitigkeiten. - Beschlussfähigkeit:
a. Für normale Beschlüsse (z. B. politische Arbeit, außer Satzungsänderungen) ist die Teilnahme von mindestens 20 % der Mitglieder erforderlich, unabhängig von der Teilnahmeform (physisch oder über lokale Treffen). Passive Teilnehmer zählen nicht zur Beschlussfähigkeit.
b. Sofern technisch möglich, gelten Mitglieder als aktive Mitglieder, wenn sie in den letzten 12 Monaten an mindestens einer Abstimmung oder öffentlichen Diskussion teilgenommen haben. Die Anzahl wird jährlich über das Themenportal ermittelt und veröffentlicht.
c. Bei wiederholtem Nichterreichen der Mindestzahl wird die Mindestzahl für die Beschlussfähigkeit um 5 % gesenkt (§ 9.4.3).- Physische Teilnehmer stimmen vor Ort per Handzeichen oder elektronischem Tool ab.
- Teilnehmer der lokalen Treffen stimmen vor Ort ab; die Ergebnisse werden lokal protokolliert und digital übermittelt.
- Das Technische Team wertet die Ergebnisse in Echtzeit aus und veröffentlicht sie sofort.
V. Feedbackstrukturen und Effizienzsteigerungen
§ 11 Feedback-Mechanismus
- Sicherstellung der Basisdemokratie durch Rückkopplungsschleifen.
- Jedes Mitglied kann Feedback einreichen (anonym möglich).
- Feedback wird analysiert und in Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.
- Rückkopplungs-Team ist verantwortlich für Analyse und Umsetzung (§ 8.9).
- Versammlungsbewertung:
a. Rückkopplungs-Team analysiert Rückmeldungen nach jeder Veranstaltung spätestens bis zur übernächsten Versammlung der Ebene, aus welcher das Feedback stammt.
b. Ergebnisse werden in einem kurzen Bericht zusammengefasst und per E-Mail oder Portal an alle Mitglieder kommuniziert.
c. Konkrete Verbesserungsmaßnahmen (z. B. Schulung für Moderatoren, technische Upgrades) werden vom Rückkopplungs-Team geplant und vom Technischen Team umgesetzt.
VI. Transparenzsteigerung
§ 12 Protokollierung
- Öffentliche Diskussionen müssen detailliert aufgezeichnet werden, diese beinhalten Vorschläge und Entscheidungen.
a. Dokumentation umfasst: Anonymisierte Vorschläge (Wer was vorgeschlagen hat), Abstimmungsergebnisse, maßgebliche Argumente. - Datenschutz:
a. Protokolle werden vor Veröffentlichung vom Datenschutz-Team geprüft (§ 8.10). - Öffentliche Zugänglichkeit:
a. Protokolle werden nach Prüfung auf der Parteiseite (z. B. Website oder Portal) veröffentlicht.
b. Zugang für Mitglieder und Öffentlichkeit, mit Suchfunktion für einfache Navigation. - Alle finanziellen Transaktionen, Protokolle und Entscheidungen werden über eine öffentliche Plattform, wenn möglich in Echtzeit oder mindestens täglich, den Mitgliedern und dem Wähler zur Einsicht bereitgestellt.
- Gesprächsprotokolle nach Außen: Jegliche Kommunikation an Vertretern von Wirtschaft, Politik oder sonstigen offiziellen Stellen wird über den Basiskontakt geführt (§ 8.8). Dieser wird im Anschluss aus datenschutzrechtlichen Gründen vorerst dem Ältesten- und Jüngstenrat Protokolle bereitstellen (§ 8.8.3). Dort wird geprüft, ob eine Korruptionsgefahr besteht und weitere Maßnahmen getroffen werden müssen. Anstatt Gesprächsprotokollen sind auch Videoaufzeichnungen zugelassen, wobei diese bevorzugt werden. Bei mehrfachen Verstößen gegen diese Regel muss das Mitglied durch eine Wiederwahl erneut legitimiert werden.
§ 13 Interessenkonflikte
- Offenlegung durch Mitglieder in Führungsrollen: Ein Interessenkonflikt liegt vor bei finanziellen Beteiligungen (z. B. Anteile an lobbyrelevanten Firmen) oder persönlichen Beziehungen mit Einfluss auf Entscheidungen. Interessenkonflikte müssen jährlich von allen Mitgliedern in Führungsrollen im Themenportal offengelegt werden. Jedes Mitglied kann Verdachtsfälle anonym über das Portal melden, woraufhin der Ältesten- und Jüngstenrat (§ 8.6) eine Vorprüfung durchführt und bei Bedarf die Konfliktkommission einschaltet. Bei Nichtoffenlegung wird ein Konfliktkommissionsverfahren gemäß § 21.2.b eingeleitet. Wird die Nichtoffenlegung bestätigt, erfolgt die Abwahl des Mitglieds aus dem Amt. Bei erneuter Auffälligkeit im Rahmen präventiver Maßnahmen gemäß § 16 erfolgt der Ausschluss aus der Partei.
§ 14 Zielverfolgungsbilanz (ZVB)
- Funktionäre veröffentlichen jährlich eine Zielverfolgungsbilanz über Fortschritte bei umgesetzten Beschlüssen.
- Die ZVB wird im Themenportal veröffentlicht, inklusive Messgrößen (z. B. Umsetzungsgrad).
- Die Basis überprüft die ZVB und gibt Rückmeldung.
- Bei unzureichendem Fortschritt können Maßnahmen vorgeschlagen werden.
- Rückmeldung der Basis:
- Bei Unzufriedenheit der Basis mit dem Fortschritt kann die Parteiversammlung Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich kann die Basis eine Vertrauensabstimmung initiieren. Dies geschieht wie folgt:
a. Abwahl oder Richtungsweisung: Die Parteiversammlung kann entweder die Abwahl des Funktionärs beschließen oder einen Antrag für eine Richtungsweisung innerhalb des Themas stellen, an dem sich die weitere Bearbeitung orientieren muss.
b. Vertrauensabstimmung: Eine Vertrauensabstimmung kann jederzeit initiiert werden, wenn mindestens 10 % der Mitglieder einer Ebene (kommunal, Land, Bund) dies im Themenportal beantragen.
c. Durchführung: Die Abstimmung erfolgt innerhalb von 30 Tagen; eine Abwahl erfordert 75 % Zustimmung der teilnehmenden Mitglieder.
d. Übergang bei Rücktritt oder Abwahl: Bei Rücktritt oder Abwahl eines Funktionärs vor Abschluss eines Themas erstellt der Nachfolger die abschließende Zielverfolgungsbilanz (ZVB) auf Basis der bisherigen Dokumentation.
§ 15 Fortschrittsanzeige und regelmäßige Kommunikation
- Fortschritts-Roadmap:
a. Die Partei erstellt und pflegt eine öffentliche „Fortschritts-Roadmap“, die den aktuellen Stand der Parteientwicklung auf allen Ebenen (kommunal, Land, Bund) transparent darstellt.
b. Die Roadmap zeigt insbesondere:- Die Anzahl der bestehenden kommunalen Gruppen und Landesverbände.
- Den Fortschritt hin zur Erreichung der Schwellenwerte für die Gründung von Landes- und Bundesverbänden.
- Meilensteine und nächste Schritte zur Erreichung der übergeordneten Ziele.
c. Die Roadmap wird über das Themenportal zugänglich gemacht und mindestens monatlich aktualisiert, um den Mitgliedern ein klares Bild des Fortschritts zu vermitteln.
- Regelmäßige Kommunikation:
a. Die Partei informiert die Mitglieder mindestens quartalsweise über die Entwicklung und den Fortschritt der Partei. Dies erfolgt durch:- Newsletter, die per E-Mail oder über das Themenportal versendet werden.
- Online-Meetings, die über eine digitale Plattform stattfinden.
- Regionale Treffen, die in den kommunalen Gruppen organisiert werden.
b. In der Kommunikation wird betont, dass jede neue Mitgliedschaft und jeder neu gegründete Verband die Partei den übergeordneten Zielen näher bringt. Mitglieder werden ermutigt, aktiv zu bleiben und zur weiteren Entwicklung beizutragen.
Erläuterung zum Ziel und Zweck: Diese Maßnahmen dienen dazu, die Motivation der Mitglieder aufrechtzuerhalten, indem sie den Fortschritt der Partei sichtbar machen und die Bedeutung der Arbeit auf kommunaler Ebene hervorheben. Die transparente Fortschrittsanzeige und regelmäßige Kommunikation stärken das Gemeinschaftsgefühl und zeigen, dass auch kleine Schritte zum Gesamterfolg beitragen.
VII. Korruptionsvermeidung
§ 16 Präventive Maßnahmen
- Korruptionsprävention durch Transparenz und Kontrolle.
- Funktionäre mit hoher Risikostufe unterliegen zusätzlicher Überprüfung.
- Rotationssystem: Amtszeitbegrenzung (siehe § 8.5).
- Ethikkomitee berät bei ethischen Fragen und entscheidet über die Dringlichkeit von Eilverfahren (§ 8.4.4). Das Ethikkomitee ist ein eigenständiges. Es ist zudem für die korrekte Umsetzung der Satzung verantwortlich.
- Funktionäre müssen Interessenkonflikte offenlegen (§ 13).
- Bei Verstößen: Abwahl oder Ausschluss gemäß § 21.2.b.
- Parteivermögenobergrenze:
Um zu verhindern, dass die Partei das finanzielle Potenzial hat, selbst korrupt zu werden, muss eine Obergrenze definiert werden.
Diese Obergrenze wird durch Basisabstimmung festgelegt und orientiert sich an den doppelten Jahresausgaben als Richtwert. Sie kann nahe oberhalb der Bedarfsermittlung angesiedelt sein.
Überschreitet das Parteivermögen die festgelegte Obergrenze, entscheidet die Basis per Abstimmung innerhalb von 1 Monat über eine Beitragssenkung oder alternative Verwendung der überschüssigen Mittel.
Bei der Bedarfsermittlung müssen personelle Kosten von allen Funktionären berücksichtigt werden, um die Obergrenze stets oberhalb aller möglichen Personalkosten zu halten.
§ 17 Whistleblower-Schutz
- Anonyme Möglichkeit zur Meldung von Missständen.
- Meldungen werden direkt vom Konfliktkommission bearbeitet (§ 21).
- Hinweisgeber sind vor Repressalien geschützt, sofern die Meldung in gutem Glauben erfolgt.
VIII. Finanzen
§ 18 Mitgliedsbeiträge
- Mitgliedsbeiträge: Die jährlichen Beiträge variieren basierend auf der politischen Aktivitätsebene und dem Einkommen der Mitglieder. Es gelten folgende Stufen:
- 60,00 € (ab 1.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 120,00 € (ab 2.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 155,00 € (ab 2.500 € Monatsnettoeinkommen)
- 190,00 € (ab 3.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 260,00 € (ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 330,00 € (ab 5.000 € Monatsnettoeinkommen)
- 400,00 € (ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen)
Es wird ein freiwilliger Beitrag von 1 % des Jahresnettoeinkommens empfohlen.
a. Monatsbeiträge sind nur im Lastschriftverfahren zulässig.
b. Ab Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet.
c. Minderjährige zahlen 12,00 €.
- Zahlung bis 31. März, bei Verspätung keine Stimmrechte bis zur Begleichung.
- Mitglieder können in begründeten Einzelfällen eine Minderung der Beitragshöhe beantragen. Der Antrag ist schriftlich an das Finanzkomitee zu richten und wird individuell geprüft. Die Entscheidung erfolgt durch das Finanzkomitee mit einfacher Mehrheit und ist nicht an feste Kriterien gebunden. Eine vollständige Befreiung oder Stundung ist ausgeschlossen.
§ 19 Spenden
- Spenden sind erlaubt und müssen öffentlich dokumentiert werden (Name, Betrag).
- Private Spenden: Begrenzt, um Einflussnahme zu verhindern. Vererbte Spenden unbegrenzt.
- Unternehmensspenden: Verboten.
- Spenden von Stiftungen oder NGOs: Nicht erlaubt.
- Spenden dürfen nicht an Bedingungen geknüpft sein.
§ 20 Finanz- und Haushaltsführung
- Finanzkomitee:
Das Komitee wird von der Basis alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt und ist für die Budgetierung und Finanzierung auf allen Ebenen zuständig, einschließlich der Mittelverteilung für kommunale, landes- und bundespolitische Aktivitäten.
Mitglieder fallen unter die mittlere Risikostufe (§ 8.5.1.b) mit einer maximalen Amtsdauer von 5 Jahren und sind zur Wiederwahl fähig.
Das Finanzkomitee ist der Parteiversammlung rechenschaftspflichtig und legt jährlich einen detaillierten Bericht vor.
Bei Fehlern oder Missmanagement haftet das Komitee gemeinsam; bei mindestens einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit haftet jedes beteiligte Mitglied persönlich.
Der Ältesten- und Jüngstenrat prüft die Berichte halbjährlich auf Unregelmäßigkeiten (§ 8.6). - Der Haushaltsplan wird jährlich erstellt und von der Basis genehmigt. Größere Budgetentscheidungen über 2 % des Gesamtbudgets werden durch eine Basisabstimmung im Themenportal entschieden (§ 9.3).
- Finanzielle Transaktionen werden täglich veröffentlicht.
- Überschüsse werden für Bildung, Wahlen oder Rücklagen verwendet.
- Oberhalb der Parteivermögensobergrenze (§ 16.7) ist die Basis verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Regelung zur Mittelverwendung oder Beitragssenkung zu schaffen.
- Budgetierung:
Grundlagen der Budgetierung:
a. Finanzkomitee: Erstellung, Überwachung und Anpassung des Budgets.
b. Jahresbudget: Detailliertes Budget zu Beginn jedes Jahres für alle Einnahmen und Ausgaben.
c. Kategorien: Aufteilung der Ausgaben in Verwaltungskosten, Kampagnen, Bildung, IT, etc.
d. Priorisierung: Bei Entscheidungen zur Budgetierung oder Geldvergabe.
e. Mitgliederbeteiligung: Abstimmungen über größere Budgetentscheidungen, regelmäßige Transparenzberichte.
f. Notfallfonds: Für unerwartete Ausgaben.
g. Finanzierung von Parteifunktionen: Basierend auf den Gehältern der Funktionsträger der letzten 12 Monate vor Amtsantritt, mit festgelegten Obergrenzen und Mindestauszahlungen. - Niedrige Priorität bei der Budgetierung:
Kriterium: Die Priorisierung der Werbekosten im Budget muss im Vergleich zu Kernaufgaben der Partei (z. B. politische Bildung, Wahlkampfvorbereitung, Mitgliedergewinnung) gering sein. Werbung sollte nur dann budgetiert werden, wenn diese Grundfunktionen bereits gesichert sind.
Beispiel: Gerechtfertigt, wenn Werbung nur 5 % des Budgets ausmacht, während 80 % in Programmarbeit und Basisarbeit fließen.
Grenze: Nicht gerechtfertigt, wenn Werbung einen unverhältnismäßig großen Budgetanteil (z. B. über 20 %) beansprucht, während wichtigere Aufgaben unterfinanziert bleiben. - Verhältnismäßigkeit der Mittel:
Kriterium: Die eingesetzten Mittel (finanziell, personell, zeitlich) müssen im Verhältnis zum erreichten Ziel stehen. Teure Werbeformate sind nur dann akzeptabel, wenn sie einen überproportionalen Nutzen bringen.
Beispiel: Gerechtfertigt, wenn eine kostengünstige Online-Kampagne (z. B. 500 €) eine große Reichweite erzielt.
Grenze: Nicht gerechtfertigt, wenn eine aufwendige TV-Kampagne (z. B. 50.000 €) nur marginale Aufmerksamkeit bringt. - Vorrang der Kommunen:
Da die Kommunen am nächsten an den Problemen der Bürger sind, sollten sie bei der Budgetverteilung eine übergeordnete Rolle spielen. Dies lässt sich durch folgende Maßnahmen erreichen: Kommunen sollten den Großteil bei der finanziellen Mittelaufteilung behalten. So könnten sie schneller und gezielter auf lokale Bedürfnisse reagieren, ohne langwierige Genehmigungsprozesse abzuwarten.
IX. Konfliktkommissionsbarkeit
§ 21 Konfliktkommission
- Konfliktkommission auf Bundes-, Landes- und Kreisebene, gewählt von der Basis für 4 Jahre.
- Verfahren:
a. Jedes Mitglied kann Streitigkeiten oder Verstöße melden (z. B. Korruption, Satzungswidrigkeit).
b. Verfahren sind öffentlich (anonymisierte Protokolle), außer bei sensiblen personenbezogenen Daten:
Sanktionen bei Verstößen:
Ziel: Verstöße gegen die Satzung oder die Ziele der Partei (§ 2) werden sanktioniert, um die Integrität der basisdemokratischen Prinzipien zu schützen. Die freie Meinungsäußerung bleibt unberührt, solange sie respektvoll und sachlich bleibt.
i. Hinweis: Bei erstmaligem Verstoß (z. B. wiederholte Nichtbeachtung der Satzung) wird das Mitglied schriftlich durch den Basiskontakt (§ 8.8) informiert und aufgefordert, das Verhalten anzupassen. Keine weiteren Maßnahmen erfolgen.
ii. Gespräch: Bei wiederholtem Verstoß wird ein Gespräch mit einem neutralen Moderator (gewählt durch die Basis) angeboten, um die Situation zu klären und Lösungen zu finden. Das Gespräch ist freiwillig.
iii. Suspendierung: Bei fortgesetztem oder schwerwiegendem Verstoß (z. B. Korruption, Verletzung der Transparenzpflicht) kann die Basis mit einfacher Mehrheit eine zeitliche Suspendierung (max. 6 Monate) beschließen. Das Mitglied behält seine Rechte zur Meinungsäußerung, aber kein Stimmrecht.
iv. Ausschluss: Bei wiederholten schweren Verstößen oder nach Ablauf der Suspendierung ohne Besserung kann die Basis mit 75 %-Mehrheit den Ausschluss beschließen. Das Verfahren wird vom Konfliktkommission überwacht.
c. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen und sind bindend, sofern nicht die Parteiversammlung mit 75 % widerspricht. Konfliktkommissionsverfahren sollen innerhalb von 60 Tagen ab Einleitung abgeschlossen sein. Bei Stimmengleichheit im Gremium entscheidet die Basis per Abstimmung im Themenportal innerhalb von 14 Tagen (§ 9.3).
d. Einsprüche gegen Entscheidungen können bei der nächsthöheren Ebene eingereicht werden (Kreis → Land → Bund).
e. Fristen: Es gibt festgelegte Fristen für die Einlegung von Anträgen und Beschwerden, z. B. eine Frist von einem Monat nach Bekanntwerden des Streits für die Antragstellung und zwei Wochen für die Einlegung von Beschwerden gegen eine Entscheidung.
f. Unabhängigkeit: Mitglieder der Konfliktkommission müssen unabhängig und unparteiisch agieren. Sie dürfen bei Entscheidungen, die ihre eigenen Interessen betreffen, nicht mitwirken.
g. Kosten: Die Kosten des Verfahrens werden normalerweise von der Partei getragen. In Fällen, in denen ein Mitglied durch seine Verhaltensweise Kosten verursacht hat, kann das Konfliktkommission die Verpflichtung zur Kostenerstattung aussprechen. - Bei Korruptionsverdacht kann das Konfliktkommission Ermittlungen einleiten.
- Bei Streitigkeiten, die die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, wird gemäß § 6.5.b verfahren: Nach zwei Runden anonymer Präferenzabfrage und anhaltendem Gleichstand entscheiden alle Mitglieder der Ebene per Mehrheitsabstimmung als letzte Instanz.
X. Auflösung
§ 22 Auflösung der Partei
- Die Auflösung der Partei kann nur durch eine Parteiversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, wobei mindestens 30 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen (§ 10.4).
- Im Falle der Auflösung wird das verbleibende Parteivermögen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten an eine oder mehrere gemeinnützige Organisation(en) übertragen, die von der Basis per Abstimmung festgelegt werden. Die Organisation(en) müssen sich für die Förderung demokratischer Bildung oder Basisdemokratie einsetzen.
- Alle Mitgliedsdaten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen (§ 8.10) innerhalb von 3 Monaten nach der Auflösung vollständig und unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Die Abwicklung der Auflösung wird von einem von der Basis gewählten Liquidationsgremium durchgeführt, bestehend aus mindestens 10 Mitgliedern. Die Basis bestätigt die Organisationen per Abstimmung innerhalb von 30 Tagen.
Entdecken Sie die Details unserer Satzung.
Dieser Abschnitt bietet eine Übersicht der wichtigsten Satzungsinhalte.
Mitgliederrechte
Dieses Thema erklärt die Rechte und Pflichten aller Mitglieder im Detail.
Abstimmungsverfahren
Dieses Thema erläutert die Prozesse und Regeln für Abstimmungen.
Satzungsänderungen
Erfahren Sie, wie Änderungen an der Satzung vorgeschlagen und umgesetzt werden können.
