2. Im Falle der Auflösung wird das verbleibende Parteivermögen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten an eine oder mehrere gemeinnützige Organisation(en) übertragen, die von der Basis per Abstimmung festgelegt werden. Die Organisation(en) müssen sich für die Förderung demokratischer Bildung oder Basisdemokratie einsetzen.
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