Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / VI. Transparenzsteigerung / § 15 Fortschrittsanzeige und regelmäßige Kommunikation / 2. Regelmäßige Kommunikation: a. Die Partei informiert die Mitglieder mindestens quartalsweise über die Entwicklung und den Fortschritt der Partei. Dies erfolgt durch: Newsletter, die per E-Mail oder über das Themenportal versendet werden. Online-Meetings, die über eine digitale Plattform stattfinden. Regionale Treffen, die in den kommunalen Gruppen organisiert werden. b. In der Kommunikation wird betont, dass jede neue Mitgliedschaft und jeder neu gegründete Verband die Partei den übergeordneten Zielen näher bringt. Mitglieder werden ermutigt, aktiv zu bleiben und zur weiteren Entwicklung beizutragen. Erläuterung zum Ziel und Zweck: Diese Maßnahmen dienen dazu, die Motivation der Mitglieder aufrechtzuerhalten, indem sie den Fortschritt der Partei sichtbar machen und die Bedeutung der Arbeit auf kommunaler Ebene hervorheben. Die transparente Fortschrittsanzeige und regelmäßige Kommunikation stärken das Gemeinschaftsgefühl und zeigen, dass auch kleine Schritte zum Gesamterfolg beitragen.