6. Bei Unzufriedenheit der Basis mit dem Fortschritt kann die Parteiversammlung Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich kann die Basis eine Vertrauensabstimmung initiieren. Dies geschieht wie folgt: a. Abwahl oder Richtungsweisung: Die Parteiversammlung kann entweder die Abwahl des Funktionärs beschließen oder einen Antrag für eine Richtungsweisung innerhalb des Themas stellen, an dem sich die weitere Bearbeitung orientieren muss. b. Vertrauensabstimmung: Eine Vertrauensabstimmung kann jederzeit initiiert werden, wenn mindestens 10 % der Mitglieder einer Ebene (kommunal, Land, Bund) dies im Themenportal beantragen. c. Durchführung: Die Abstimmung erfolgt innerhalb von 30 Tagen; eine Abwahl erfordert 75 % Zustimmung der teilnehmenden Mitglieder. d. Übergang bei Rücktritt oder Abwahl: Bei Rücktritt oder Abwahl eines Funktionärs vor Abschluss eines Themas erstellt der Nachfolger die abschließende Zielverfolgungsbilanz (ZVB) auf Basis der bisherigen Dokumentation.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / VI. Transparenzsteigerung / § 14 Zielverfolgungsbilanz (ZVB) / 6. Bei Unzufriedenheit der Basis mit dem Fortschritt kann die Parteiversammlung Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich kann die Basis eine Vertrauensabstimmung initiieren. Dies geschieht wie folgt: a. Abwahl oder Richtungsweisung: Die Parteiversammlung kann entweder die Abwahl des Funktionärs beschließen oder einen Antrag für eine Richtungsweisung innerhalb des Themas stellen, an dem sich die weitere Bearbeitung orientieren muss. b. Vertrauensabstimmung: Eine Vertrauensabstimmung kann jederzeit initiiert werden, wenn mindestens 10 % der Mitglieder einer Ebene (kommunal, Land, Bund) dies im Themenportal beantragen. c. Durchführung: Die Abstimmung erfolgt innerhalb von 30 Tagen; eine Abwahl erfordert 75 % Zustimmung der teilnehmenden Mitglieder. d. Übergang bei Rücktritt oder Abwahl: Bei Rücktritt oder Abwahl eines Funktionärs vor Abschluss eines Themas erstellt der Nachfolger die abschließende Zielverfolgungsbilanz (ZVB) auf Basis der bisherigen Dokumentation.

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