Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / VIII. Finanzen / § 20 Finanz- und Haushaltsführung / 7. Niedrige Priorität bei der Budgetierung: Kriterium: Die Priorisierung der Werbekosten im Budget muss im Vergleich zu Kernaufgaben der Partei (z. B. politische Bildung, Wahlkampfvorbereitung, Mitgliedergewinnung) gering sein. Werbung sollte nur dann budgetiert werden, wenn diese Grundfunktionen bereits gesichert sind. Beispiel: Gerechtfertigt, wenn Werbung nur 5 % des Budgets ausmacht, während 80 % in Programmarbeit und Basisarbeit fließen. Grenze: Nicht gerechtfertigt, wenn Werbung einen unverhältnismäßig großen Budgetanteil (z. B. über 20 %) beansprucht, während wichtigere Aufgaben unterfinanziert bleiben.