§ 9.8 Konsultation vor wichtigen Entscheidungen Öffentliche Funktionäre gemäß § 8.5.1.a konsultieren vor wichtigen Entscheidungen im Amt, definiert durch basisgewählte Kriterien (z. B. Gesetzesvorschläge, Budgetentscheidungen), die Basis via Themenportal mit 7-tägiger Abstimmungsfrist. Die Entscheidung des Funktionärs muss dem Votumsetzungsergebnis entsprechen, sofern keine gesetzlichen Zwänge entgegenstehen.
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