Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 9.7 Bildung / 3. Durchführung: a. Bildungsveranstaltungen werden über das Themenportal angekündigt und priorisiert; Mitglieder können Themenvorschläge einreichen. b. Teilnahme ist freiwillig, aber für Funktionsträger ist die Teilnahme an allen Schulungen Pflicht, um ihre Kompetenz sicherzustellen. c. Materialien (z. B. Leitfäden, Videos) werden dauerhaft auf einer öffentlich zugänglichen Plattform archiviert. d. Die Kosten für Schulungen und das Mentoring-Programm (z. B. Honorare für Experten, technische Ausstattung, Räumlichkeiten) werden aus dem jährlichen Haushalt gemäß § 20.6 gedeckt. Das Finanzkomitee plant eine feste Budgetkategorie „Bildung“, die von der Basis genehmigt wird.