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§ 9.10 Kandidatenaufstellung

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    • 1. Für Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen werden Kandidaten basisdemokratisch aufgestellt.
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    • 2. Jedes Mitglied mit mindestens 6 Monaten Mitgliedschaft kann sich bewerben, sofern keine Interessenkonflikte (§ 13) oder Ämter in anderen Parteien (§ 4.2.c) bestehen.
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    • 3. Bewerber stellen sich in einer hybriden öffentlichen Diskussion (§ 9.2) vor. Die Basis stimmt anschließend per Mehrheitsentscheid ab; mindestens 20 % der aktiven Mitglieder müssen teilnehmen.
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    • 4. Das Verfahren wird über das Themenportal organisiert, Ergebnisse sind öffentlich einsehbar.
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