Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 9.1 Wählerbefragungen / 3. Auswertung und Umsetzung: a. Ergebnisse der Befragungen werden anonymisiert ausgewertet und öffentlich auf der Parteiseite veröffentlicht. b. Die priorisierten Wähleranliegen werden den Mitgliedern zur weiteren Diskussion und Beschlussfähigung vorgelegt, um sicherzustellen, dass sie in die politische Arbeit einfließen. c. Die Ergebnisse der Wählerbefragungen werden als priorisierte Themen ins Themenportal aufgenommen und müssen von der Basis innerhalb von 3 Monaten in die politische Arbeit integriert werden, sofern sie nicht mit bestehenden Beschlüssen kollidieren. Die Organisation und Finanzierung erfolgt durch die jeweilige Ebene (kommunal, Land, Bund) aus dem Haushalt gemäß § 20.6.