1. Zweck: Wählerbefragungen dienen dazu, die Meinungen und Bedürfnisse der Wähler direkt in die politische Willensbildung der Partei einzubinden und so den demokratischen Prozess über die Mitgliedschaft hinaus zu öffnen. Kommunale Befragungen decken hauptsächlich Bedürfnisse auf, während Landes- und Bundesebenen Wählerbefragungen ausschließlich zur Abstimmung nutzen.
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