3. Form und Teilnahme: a. Physischer Kern: Die Parteiversammlung hat einen physischen Veranstaltungsort, an dem der Bundesverband, die gewählten Mitglieder aller Parteiorgane (z. B. Basisfeder, Finanzkomitee, Ethikkomitee) und Vertreter der Landesverbände teilnehmen. Die Anzahl der physischen Teilnehmer ergibt sich aus den Mitgliederzahlen des Bundesverbands, aller Parteiorgane und der Landesverbände. Alle Mitglieder dieser Gremien sind automatisch teilnahmeberechtigt. b. Digitale Teilnahme über lokale Treffen: Mitglieder der kommunalen Ebene nehmen ausschließlich über lokale physische Treffen teil, die von den kommunalen Gruppen (mindestens 5 Mitglieder, § 7.1) organisiert werden. Diese Treffen sind verpflichtend für die aktive Teilnahme (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) auf kommunaler Ebene und werden digital mit der zentralen Versammlung vernetzt. Jedes lokale Treffen wird von einem Moderator und einem Protokollführer (gemäß § 7.4) geleitet, die die Beteiligung vor Ort koordinieren und die Ergebnisse an das Technische Team (§ 8.12) übermitteln. c. Passive Teilnahme: Alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Ebene, haben die Möglichkeit, als passive Teilnehmer von zu Hause aus zuzuschauen. Passive Teilnehmer können die Versammlung live über das Themenportal verfolgen, haben jedoch kein Rede-, Vorschlags- oder Stimmrecht, es sei denn, sie nehmen an einem lokalen Treffen oder der physischen Versammlung teil. d. Gleichheit: Physische Teilnehmer (Bundesverband, Parteiorgane, Landesverbände) und digitale Teilnehmer (kommunale Ebene über lokale Treffen) haben identische Rechte (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) und Pflichten (z. B. Einhaltung der Diskussionsregeln). Der Moderator koordiniert Wortmeldungen aus beiden Gruppen gleichberechtigt; Wortmeldungen aus lokalen Treffen werden über ein digitales Tool (z. B. Chat oder Video) eingereicht und in die Diskussion integriert.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 10 Parteiversammlung / 3. Form und Teilnahme: a. Physischer Kern: Die Parteiversammlung hat einen physischen Veranstaltungsort, an dem der Bundesverband, die gewählten Mitglieder aller Parteiorgane (z. B. Basisfeder, Finanzkomitee, Ethikkomitee) und Vertreter der Landesverbände teilnehmen. Die Anzahl der physischen Teilnehmer ergibt sich aus den Mitgliederzahlen des Bundesverbands, aller Parteiorgane und der Landesverbände. Alle Mitglieder dieser Gremien sind automatisch teilnahmeberechtigt. b. Digitale Teilnahme über lokale Treffen: Mitglieder der kommunalen Ebene nehmen ausschließlich über lokale physische Treffen teil, die von den kommunalen Gruppen (mindestens 5 Mitglieder, § 7.1) organisiert werden. Diese Treffen sind verpflichtend für die aktive Teilnahme (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) auf kommunaler Ebene und werden digital mit der zentralen Versammlung vernetzt. Jedes lokale Treffen wird von einem Moderator und einem Protokollführer (gemäß § 7.4) geleitet, die die Beteiligung vor Ort koordinieren und die Ergebnisse an das Technische Team (§ 8.12) übermitteln. c. Passive Teilnahme: Alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Ebene, haben die Möglichkeit, als passive Teilnehmer von zu Hause aus zuzuschauen. Passive Teilnehmer können die Versammlung live über das Themenportal verfolgen, haben jedoch kein Rede-, Vorschlags- oder Stimmrecht, es sei denn, sie nehmen an einem lokalen Treffen oder der physischen Versammlung teil. d. Gleichheit: Physische Teilnehmer (Bundesverband, Parteiorgane, Landesverbände) und digitale Teilnehmer (kommunale Ebene über lokale Treffen) haben identische Rechte (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) und Pflichten (z. B. Einhaltung der Diskussionsregeln). Der Moderator koordiniert Wortmeldungen aus beiden Gruppen gleichberechtigt; Wortmeldungen aus lokalen Treffen werden über ein digitales Tool (z. B. Chat oder Video) eingereicht und in die Diskussion integriert.

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