Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 10 Parteiversammlung / 1. Höchstes Entscheidungsgremium: Die Parteiversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Partei und entscheidet über Satzung, Wahlen, wichtige Positionen sowie strategische Ausrichtungen. Alle Mitglieder haben unabhängig von ihrer Teilnahmeform (physisch oder digital) gleiche Rechte und Pflichten, insbesondere Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht. Eine Delegation von Stimmrechten ist ausgeschlossen.