IV. Entscheidungsfindung
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§ 10 Parteiversammlung
- 1. Höchstes Entscheidungsgremium: Die Parteiversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Partei und entscheidet über Satzung, Wahlen, wichtige Positionen sowie strategische Ausrichtungen. Alle Mitglieder haben unabhängig von ihrer Teilnahmeform (physisch oder digital) gleiche Rechte und Pflichten, insbesondere Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht. Eine Delegation von Stimmrechten ist ausgeschlossen.
- 2. Einberufung: a. Die Parteiversammlung tagt mindestens jährlich. b. Eine außerordentliche Einberufung ist möglich, wenn mindestens 10 % der Mitglieder oder die Funktionäre des Bundesverbands dies im Themenportal beantragen. Der Antrag wird innerhalb von 14 Tagen geprüft und die Versammlung innerhalb von 60 Tagen einberufen. c. Die Einberufung wird mindestens 30 Tage vorher über das Themenportal angekündigt, inklusive vorläufiger Tagesordnung.
- 3. Form und Teilnahme: a. Physischer Kern: Die Parteiversammlung hat einen physischen Veranstaltungsort, an dem der Bundesverband, die gewählten Mitglieder aller Parteiorgane (z. B. Basisfeder, Finanzkomitee, Ethikkomitee) und Vertreter der Landesverbände teilnehmen. Die Anzahl der physischen Teilnehmer ergibt sich aus den Mitgliederzahlen des Bundesverbands, aller Parteiorgane und der Landesverbände. Alle Mitglieder dieser Gremien sind automatisch teilnahmeberechtigt. b. Digitale Teilnahme über lokale Treffen: Mitglieder der kommunalen Ebene nehmen ausschließlich über lokale physische Treffen teil, die von den kommunalen Gruppen (mindestens 5 Mitglieder, § 7.1) organisiert werden. Diese Treffen sind verpflichtend für die aktive Teilnahme (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) auf kommunaler Ebene und werden digital mit der zentralen Versammlung vernetzt. Jedes lokale Treffen wird von einem Moderator und einem Protokollführer (gemäß § 7.4) geleitet, die die Beteiligung vor Ort koordinieren und die Ergebnisse an das Technische Team (§ 8.12) übermitteln. c. Passive Teilnahme: Alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Ebene, haben die Möglichkeit, als passive Teilnehmer von zu Hause aus zuzuschauen. Passive Teilnehmer können die Versammlung live über das Themenportal verfolgen, haben jedoch kein Rede-, Vorschlags- oder Stimmrecht, es sei denn, sie nehmen an einem lokalen Treffen oder der physischen Versammlung teil. d. Gleichheit: Physische Teilnehmer (Bundesverband, Parteiorgane, Landesverbände) und digitale Teilnehmer (kommunale Ebene über lokale Treffen) haben identische Rechte (Rede-, Vorschlags- und Stimmrecht) und Pflichten (z. B. Einhaltung der Diskussionsregeln). Der Moderator koordiniert Wortmeldungen aus beiden Gruppen gleichberechtigt; Wortmeldungen aus lokalen Treffen werden über ein digitales Tool (z. B. Chat oder Video) eingereicht und in die Diskussion integriert.
- 4. Ablauf: a. Die Versammlung wird von einem Moderator geleitet, der vor Ort aus den physischen Teilnehmern gewählt wird (§ 9.2.2.a). b. Die Tagesordnung wird vorab im Themenportal veröffentlicht; spontane Anträge sind gemäß § 10.5.b zulässig. c. Diskussionen werden live gestreamt und aufgezeichnet; Protokolle (physisch und digital) werden gemäß § 12 erstellt. d. Abstimmungen erfolgen synchron:
- 5. Beschlüsse: a. Einfache Mehrheit für normale Beschlüsse (50 % + 1 der abgegebenen Stimmen). b. 75 % für spontane Anträge, Auflösung oder Verschmelzung. c. 90 % für Satzungsänderungen oder Konsens bei Streitigkeiten.
- 6. Beschlussfähigkeit: a. Für normale Beschlüsse (z. B. politische Arbeit, außer Satzungsänderungen) ist die Teilnahme von mindestens 20 % der Mitglieder erforderlich, unabhängig von der Teilnahmeform (physisch oder über lokale Treffen). Passive Teilnehmer zählen nicht zur Beschlussfähigkeit. b. Sofern technisch möglich, gelten Mitglieder als aktive Mitglieder, wenn sie in den letzten 12 Monaten an mindestens einer Abstimmung oder öffentlichen Diskussion teilgenommen haben. Die Anzahl wird jährlich über das Themenportal ermittelt und veröffentlicht. c. Bei wiederholtem Nichterreichen der Mindestzahl wird die Mindestzahl für die Beschlussfähigkeit um 5 % gesenkt (§ 9.4.3). Physische Teilnehmer stimmen vor Ort per Handzeichen oder elektronischem Tool ab. Teilnehmer der lokalen Treffen stimmen vor Ort ab; die Ergebnisse werden lokal protokolliert und digital übermittelt. Das Technische Team wertet die Ergebnisse in Echtzeit aus und veröffentlicht sie sofort.
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§ 9 Demokratische Willensbildung
- 1. Wählerbefragungen: Wähler können direkt Einfluss auf die demokratische Willensbildung nehmen.
- 2. Hybride öffentliche Diskussionen: Dieses Konzept bietet eine strukturierte Grundlage für hybride Diskussionen, die demokratische Teilhabe, Transparenz und kontinuierliche Verbesserung vereint.
- 3. Themenportale mit Hoch-Runter-Abstimmung: Digitale Plattform mit Abstimmungen zur Priorisierung der Themen.
- 4. Mehrheitsabstimmungen: Mitglieder stimmen mit dem Mehrheitsprinzip mittels festgelegter Mehrheitsbestimmungen nach Erreichen der Mindestanzahl an Wahlberechtigten bei Beschlüssen ab.
- 5. Klärende Ruhephasen: Regelmäßiger Abstand zur Parteiarbeit ist wichtig und wird in Form einer Sommerpause umgesetzt. In dieser Zeit soll dem Unterbewusstsein Zeit zum Arbeiten gegeben und die Möglichkeit für neue Perspektiven geschaffen werden.
- 6. Expertengremien (Projektbasierte Wissensvermittlungsgruppen): Beratend bei sehr komplexen Themen, ohne Entscheidungsgewalt.
- 7. Bildung: Schulungen zur Steigerung der Qualität von Entscheidungen und Ähnlichem.
- 8. Konsultation vor wichtigen Entscheidungen: Öffentliche Funktionäre gemäß § 8.5.1.a konsultieren vor wichtigen Entscheidungen im Amt, definiert durch basisgewählte Kriterien (z. B. Gesetzesvorschläge, Budgetentscheidungen, Verträge), die Basis via Themenportal mit 7-tägiger Abstimmungsfrist. Die Entscheidung des Funktionärs muss dem Votumsetzungsergebnis entsprechen, sofern keine gesetzlichen Zwänge entgegenstehen.
- 9. Kontinuierliches Mitgliedervoting für variable Regelungen: Um die demokratische Flexibilität und Mitgliederbeteiligung zu stärken, können variable Regelungen der Satzung von der Basis im Themenportal definiert werden. Diese Variablen entstehen aus der praktischen Arbeit heraus und ermöglichen eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Bedürfnisse. Beispiel zur Erläuterung: §9.4.2 Mindestanzahl an Wahlberechtigten: [30 %] der stimmberechtigten Mitglieder müssen teilnehmen, sonst wird die Abstimmung wiederholt. Hier könnte 30% eine Variabel darstellen, welche mit [] entsprechend gekennzeichnet wird. Diese Variablen könnten dann in 5% Stufen zur Wahl stehen. (15%,20%,…40%) Nach jeder Satzungsänderung würden diese automatisch gültig.
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§ 9.1 Wählerbefragungen
- 1. Zweck: Wählerbefragungen dienen dazu, die Meinungen und Bedürfnisse der Wähler direkt in die politische Willensbildung der Partei einzubinden und so den demokratischen Prozess über die Mitgliedschaft hinaus zu öffnen. Kommunale Befragungen decken hauptsächlich Bedürfnisse auf, während Landes- und Bundesebenen Wählerbefragungen ausschließlich zur Abstimmung nutzen.
- 2. Durchführung: a. Mindestens einmal jährlich werden Wählerbefragungen auf kommunaler, landesweiter oder bundesweiter Ebene organisiert, abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich der Ebene. b. Themen für Befragungen werden von den Mitgliedern über das Themenportal vorgeschlagen und per Abstimmung priorisiert; die Durchführung erfolgt anschließend durch die zuständige Ebene (z. B. kommunale Gruppen für lokale Themen). c. Befragungen können physisch (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen) oder digital (über eine sichere Plattform) stattfinden und sind für alle Wähler:innen zugänglich, unabhängig von einer Mitgliedschaft.
- 3. Auswertung und Umsetzung: a. Ergebnisse der Befragungen werden anonymisiert ausgewertet und öffentlich auf der Parteiseite veröffentlicht. b. Die priorisierten Wähleranliegen werden den Mitgliedern zur weiteren Diskussion und Beschlussfähigung vorgelegt, um sicherzustellen, dass sie in die politische Arbeit einfließen. c. Die Ergebnisse der Wählerbefragungen werden als priorisierte Themen ins Themenportal aufgenommen und müssen von der Basis innerhalb von 3 Monaten in die politische Arbeit integriert werden, sofern sie nicht mit bestehenden Beschlüssen kollidieren. Die Organisation und Finanzierung erfolgt durch die jeweilige Ebene (kommunal, Land, Bund) aus dem Haushalt gemäß § 20.6.
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§ 9.10 Kandidatenaufstellung
- 1. Für Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen werden Kandidaten basisdemokratisch aufgestellt.
- 2. Jedes Mitglied mit mindestens 6 Monaten Mitgliedschaft kann sich bewerben, sofern keine Interessenkonflikte (§ 13) oder Ämter in anderen Parteien (§ 4.2.c) bestehen.
- 3. Bewerber stellen sich in einer hybriden öffentlichen Diskussion (§ 9.2) vor. Die Basis stimmt anschließend per Mehrheitsentscheid ab; mindestens 20 % der aktiven Mitglieder müssen teilnehmen.
- 4. Das Verfahren wird über das Themenportal organisiert, Ergebnisse sind öffentlich einsehbar.
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§ 9.2 Hybride Öffentliche Diskussionen Eine inklusive, transparente und effiziente Diskussion, die sowohl physisch anwesende als auch Online-Mitglieder einbezieht, mit klaren Regeln für Beteiligung, Entscheidungsfindung und Dokumentation.
- 1. Veranstaltungsort: Flexibel, abhängig von der Planung (z. B. monatlich/quartalsweise), mit wechselnden physischen Veranstaltungsorten.
- 2. Rollen und Verantwortlichkeiten: a. Der Moderator wird aus anwesenden Mitgliedern durch freiwillige Meldung bestimmt. Kandidaten stellen sich kurz vor; Teilnehmer (physisch und online) stimmen per Handzeichen oder digitaler Umfrage ab. Meldet sich niemand, übernimmt ein Funktionär die Rolle. b. Technisches Team ist zuständig für reibungslose Übertragung (Video, Audio) und Verwaltung der Online-Plattform. Das technische Team (§ 8.12) stellt eine stabile Infrastruktur (z. B. Videoplattform, ausreichende Bandbreite) sicher und nutzt dafür bereits existierende Plattformen wie X. Bei technischen Problemen wird die Diskussion um bis zu 24 Stunden vertagt, und das Team behebt die Störung. c. Protokollführer (1–2 Personen) erstellt Protokolle.
- 3. Ablauf der Veranstaltung: a. Begrüßung und Einführung (10 Minuten). b. Eröffnung durch den Moderator, Erläuterung der Regeln und Vorstellung der Agenda. c. Technischer Check für Online-Teilnehmer (Ton, Video). d. Öffentliche Diskussion aller Themen und Vorschläge. e. Physische Teilnehmer: Melden sich per Handzeichen und erhalten das Wort vom Moderator. f. Online-Teilnehmer: Reichen Kommentare/Vorschläge über ein digitales Tool (z. B. Chat oder Formular) ein, die der Moderator zusammenfasst und vorträgt. g. Mindestanzahl von 30 % der Mitglieder muss anwesend sein, um Beschlussfähigkeit sicherzustellen.
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§ 9.3 Themenportale
- 1. Zweck: Die Partei betreibt eine zentrale digitale Plattform („Themenportal“), die allen Mitgliedern die Möglichkeit gibt, politische Themen vorzuschlagen, zu diskutieren und zu priorisieren, um die basisdemokratische Willensbildung zu fördern. Diese Plattform dient auch der Veröffentlichung der Zielverfolgungsbilanz (§ 14) und der Ankündigung von Bildungsveranstaltungen (§ 9.7) und weiteren. Das Themenportal ist nach Ebenen aufgebaut (kommunal, Land, Bund). Abstimmungen werden nur innerhalb dieser Ebene geführt und den Mitgliedern angezeigt, die in dieser Ebene registriert sind.
- 2. Funktionsweise: a. Jedes Mitglied kann Themenvorschläge einreichen, die innerhalb von 7 Tagen auf der Plattform veröffentlicht werden. Pro Mitglied ist maximal 1 Vorschlag pro Monat zulässig, um Überlastung zu vermeiden und eine ernsthafte Priorisierung durch das Mitglied sicherzustellen. b. Themen werden in Kategorien (z. B. Kommunalpolitik, Bildung, Umwelt) gegliedert und mit einer kurzen Beschreibung sowie Argumenten versehen. c. Mitglieder stimmen innerhalb eines Monats per Hoch-Runter-Abstimmung über die Priorisierung der Themen ab. Dabei wird eine Rangfolge erstellt (z. B. durch Punktesystem: 1. Platz = 3 Punkte, 2. Platz = 2 Punkte, 3. Platz = 1 Punkt). Bei Gleichstand in der Punktzahl werden beide Themen gleichrangig behandelt. Ergebnisse werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
- 3. Technische Umsetzung und Sicherheit: a. Ein technisches Team, gewählt von der Basis, ist für die Entwicklung, Wartung und Sicherheit des Themenportals sowie aller weiteren digitalen und analogen Prozesse verantwortlich (§ 8.12). b. Die technische Sicherheit wird hauptsächlich von externen Dienstleistern gewährleistet, die regelmäßig unabhängige Sicherheitsprüfungen durchführen und datenschutzkonforme Standards einhalten. c. Administrativer Zugriff auf das Themenportal ist ausschließlich dem technischen Team gestattet. Funktionäre und Mitglieder nutzen die Plattform auf Benutzerebene, um Themenstränge zu bearbeiten, an Abstimmungen teilzunehmen und Diskussionen zu führen. d. Bei technischem Ausfall des Themenportals wird ein Notfallprotokoll innerhalb von 48 Stunden aktiviert. Dies umfasst: Digitale Alternative: Nutzung einer vorgehaltenen, vereinfachten Backup-Plattform (z. B. verschlüsselte E-Mail-Abstimmungen über gesicherte Mitgliederadressen), organisiert vom technischen Team. Analoge Lösung: Physische Abstimmungen in kommunalen Gruppen oder Landesverbänden, koordiniert durch die jeweiligen Moderatoren und Protokollführer, mit anschließender Übermittlung der Ergebnisse an das technische Team zur Dokumentation. e. Das technische Team stellt sicher, dass analoge Prozesse (z. B. Papierabstimmungen, Protokollierung) einfach umsetzbar sind und bietet Schulungen für Mitglieder an, um diese im Notfall anzuwenden (§ 8.12.3.e).
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§ 9.4 Mehrheitsabstimmungen
- 1. Entscheidungen werden durch das Mehrheitsprinzip getroffen (mindestens 50 % + 1 Stimme), außer bei spezifischen Mehrheiten gemäß § 10.3.
- 2. Mindestanzahl an Wahlberechtigten: 30 % der stimmberechtigten Mitglieder müssen teilnehmen, sonst wird die Abstimmung wiederholt.
- 3. Bei wiederholtem Nichterreichen der Mindestzahl wird die Mindestzahl für die Beschlussfähigkeit um 5 % gesenkt.
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§ 9.5 Klärende Ruhephasen
- 1. Zweck: Regelmäßige Ruhephasen dienen dazu, den Mitgliedern Zeit für Reflexion, Erholung und die Entwicklung neuer Perspektiven zu ermöglichen, um die Qualität der demokratischen Entscheidungsfindung langfristig zu sichern.
- 2. Umsetzung: a. Eine jährliche Sommerpause von mindestens 4 Wochen wird verbindlich eingeführt, in der keine Parteiversammlungen, Abstimmungen oder offiziellen Parteiveranstaltungen stattfinden. b. Während der Ruhephase bleibt das Themenportal für Vorschläge geöffnet, jedoch werden keine Abstimmungen durchgeführt; eingereichte Vorschläge werden erst nach Ende der Pause bearbeitet. c. Die genaue Zeitspanne (z. B. Juli oder August) wird jährlich durch eine Mitgliederabstimmung im ersten Quartal festgelegt.
- 3. Ziele und Regeln: a. Mitglieder werden ermutigt, die Pause für informelle Diskussionen, persönliche Weiterbildung oder lokale Treffen ohne Beschlussfähigkeit zu nutzen. b. Funktionsträger dürfen in dieser Zeit keine offiziellen Aufgaben wahrnehmen, ausgenommen dringende Notfälle wie unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, rechtliche Fristen, akute politische Krisen), die sofortiges Handeln erfordern. Funktionäre beantragen ein Eilverfahren beim Ethikkomitee (§ 8.14) per Eilantrag und dürfen sofort tätig werden; das Ethikkomitee entscheidet innerhalb von 48 Stunden nachträglich über die Genehmigung.
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§ 9.7 Bildung
- 1. Zweck: Die Partei fördert die politische Bildung und das demokratische Bewusstsein ihrer Mitglieder durch regelmäßige Schulungen, um die Qualität der Entscheidungsfindung zu steigern und langfristig eine Weiterentwicklung der Demokratie anzuregen.
- 2. Angebot: a. Mindestens zweimal jährlich werden Workshops oder Seminare angeboten, die Themen wie Basisdemokratie, Entscheidungsprozesse, Korruptionsprävention oder politische Analyse behandeln. b. Schulungen sind sowohl physisch als auch digital zugänglich und werden von Mitgliedern, externen Experten oder dem Ältesten- und Jüngstenrat erstellt. c. Ein Mentoring-Programm verbindet neue Mitglieder mit erfahrenen Mitgliedern, um den Einstieg in die Parteiarbeit zu erleichtern, wie in § 6.3.b erwähnt. Das Programm wird von den Mitgliedern selbst organisiert und ist unabhängig von den projektbasierten Mentoring-Gruppen gemäß § 8.7.
- 3. Durchführung: a. Bildungsveranstaltungen werden über das Themenportal angekündigt und priorisiert; Mitglieder können Themenvorschläge einreichen. b. Teilnahme ist freiwillig, aber für Funktionsträger ist die Teilnahme an allen Schulungen Pflicht, um ihre Kompetenz sicherzustellen. c. Materialien (z. B. Leitfäden, Videos) werden dauerhaft auf einer öffentlich zugänglichen Plattform archiviert. d. Die Kosten für Schulungen und das Mentoring-Programm (z. B. Honorare für Experten, technische Ausstattung, Räumlichkeiten) werden aus dem jährlichen Haushalt gemäß § 20.6 gedeckt. Das Finanzkomitee plant eine feste Budgetkategorie „Bildung“, die von der Basis genehmigt wird.
- 4. Technologische Unterstützung: a. Ältere oder technisch weniger versierte Mitglieder werden durch Workshops geschult, um an digitalen Abstimmungen und Diskussionen teilzunehmen.
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§ 9.9 Kontinuierliches Mitgliedervoting für variable Regelungen
- 1. Zweck: Um die demokratische Flexibilität und Mitgliederbeteiligung zu stärken, können variable Regelungen der Satzung von der Basis im Themenportal definiert werden. Diese Variablen entstehen aus der praktischen Arbeit heraus und ermöglichen eine kontinuierliche Anpassung an aktuelle Bedürfnisse.
- 2. Durchführung: Im Themenportal wird eine separate Kategorie „Reglementierungen“ eingerichtet, getrennt von den Themen-Votings. Mitglieder können dort Anträge einreichen, um bestimmte Regelungen als Variablen zu definieren.
- 3. Aktualisierung: Die Variablen werden eine Woche vor einer jährlichen Satzungsänderung aktualisiert, basierend auf dem dann aktuellen Stimmstand im Portal. Sie treten gemeinsam mit dem neuen Satzungsbeschluss in Kraft, um Verwirrung und Ineffizienz zu vermeiden. Satzungsänderungen erfolgen jährlich.
- 4. Dokumentation: Alle aktuellen Variablen werden im Themenportal unter „Reglementierungen“ archiviert und sind für Mitglieder einsehbar. Das technische Team sorgt für die Umsetzung und klare Kennzeichnung dieser Variablen in den jeweiligen Prozessen.
- 5. Anwendung: Die Basis entscheidet per Antrag, welche Regelungen als Variablen eingeführt werden (z. B. Abstimmungsfristen, Wahlzeitpunkte). Diese stehen kontinuierlich zur Abstimmung, und der Wert mit den meisten Stimmen fließt eine Woche vor der jährlichen Satzungsänderung in die aktualisierte Satzung anstelle des alten Wertes ein, mit Inkrafttreten des neuen Beschlusses.
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§ 10 Parteiversammlung
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