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§ 8.8 Basiskontakt

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    • 1. Erster Ansprechpartner für externe Kommunikation, vermittelt Kontakte. Der Basiskontakt dient zudem als Verwaltung oder Sekretariat der Partei, verwaltet laufende Verträge und organisiert im Falle einer Auflösung gemäß § 22 die Abwicklung.
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    • 2. Mindestens zwei Mitglieder teilen die Aufgaben. Die Aufgaben werden von den Mitgliedern gemeinsam festgelegt; bei Ausfall eines Mitglieds übernimmt das verbleibende Mitglied.
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    • 3. Protokolliert Gespräche, legt diese innerhalb von 7 Tagen dem Ältesten- und Jüngstenrat zur Korruptionsprüfung vor.
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    • 4. Selbstregulierendes System: Die Platzanzahl steigt nur bei Arbeitsüberhang, auf Anforderung. Bei zu wenig Arbeit wird das neueste Mitglied entlastet. Die Protokolle werden vom Ältesten- und Jüngstenrat überprüft (siehe § 8.8.3 für Korruptionsprüfung).
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