5. Jüngstenrat: a. Mitglieder haben das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht und verfügen über weniger als 5 Jahre Mitgliedschaft mit bereits geleisteten Beiträgen. b. Bei Neugründung: Technisch versierte Mitglieder. Ab dem 6. Jahr des Bestehens der Partei muss der Rat komplett neu gewählt werden. c. Gleiche Plätze wie Ältestenrat, Empfehlungen für Kandidatenprofile sind erlaubt.

  • Dieses Forum ist leer.
  • Wie schade! Hier wurden keine Themen gefunden.
  • Du musst angemeldet sein, um neue Themen zu erstellen.