4. Beschleunigtes Verfahren: Bei dringenden Entscheidungen kann eine Ebene ein Eilverfahren beantragen, gefolgt von einer Basisabstimmung und Projektgruppenbildung innerhalb von 48 Stunden. Dringlichkeit liegt vor bei gesetzlichen Fristen oder Krisensituationen (z. B. Naturkatastrophen, politische Instabilität). Das Ethikkomitee (§ 8.14) entscheidet über die Dringlichkeit. Das Interesse an einem beschleunigten Verfahren kann nur mit der Satzung übereinstimmen, wenn bei einem dringlichen Bedürfnis durch praktische Erfahrung ein verspätetes Ergebnis zu erwarten ist.

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