Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.14 Basisfeder – Rechtliche Vertretungsbefugnis / 3. Befugnisse: a. Das Vertretungsgremium ist ausschließlich für die rechtliche Vertretung der Partei nach außen zuständig (z. B. Unterschrift unter Verträgen, Vertretung vor Gerichten, Kommunikation mit Behörden). b. Es hat keine inhaltliche Entscheidungsgewalt; alle politischen und organisatorischen Entscheidungen bleiben der Basis vorbehalten. c. Zwei Mitglieder des Gremiums vertreten die Partei gemeinsam (Zweierprinzip), um Einzelentscheidungen zu verhindern.