2. Zusammensetzung: a. Das Gremium besteht aus drei Mitgliedern, die von der Basis auf der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. b. Mindestanforderungen: Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft, keine Interessenkonflikte (§ 13), keine gleichzeitige Tätigkeit in anderen Parteiorganen.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.14 Basisfeder – Rechtliche Vertretungsbefugnis / 2. Zusammensetzung: a. Das Gremium besteht aus drei Mitgliedern, die von der Basis auf der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. b. Mindestanforderungen: Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft, keine Interessenkonflikte (§ 13), keine gleichzeitige Tätigkeit in anderen Parteiorganen.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.14 Basisfeder – Rechtliche Vertretungsbefugnis / 2. Zusammensetzung: a. Das Gremium besteht aus drei Mitgliedern, die von der Basis auf der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. b. Mindestanforderungen: Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft, keine Interessenkonflikte (§ 13), keine gleichzeitige Tätigkeit in anderen Parteiorganen.

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