Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.14 Basisfeder – Rechtliche Vertretungsbefugnis / 1. Die Partei wird als Ganzes nach außen durch ein Vertretungsgremium vertreten, das den gesetzlichen Anforderungen des Parteiengesetzes (§ 2 PartG) entspricht und im Vereinsregister eingetragen wird. Dieses Gremium ist für alle Ebenen (Kommunal, Land, Bund) zuständig. Handlungsanweisungen werden von der Basis vorgegeben. Funktionäre in Basisfeder müssen getätigte Entscheidungen unmittelbar im Themenportal melden (§ 9.3).