1. Kommunale Ebene: a. Anfangszeit: Die Anfangszeit gilt bis zur Gründung des letzten Parteiorgans gemäß § 8 (z. B. Finanzkomitee, Themenportal, Ethikkomitee). In dieser Phase gelten folgende Ausnahmen: Die Mindestanzahl für die Gründung einer kommunalen Gruppe beträgt dann 9 Mitglieder (5 notwendige Funktionen + 3 zusätzliche Mitglieder + 1 Vertretung), um Engagement und ein Grund-Auf-Wachstum der Partei zu fördern. Ziel ist es, die Partei von unten nach oben aufzubauen und dabei ein dynamisches Wachstum zu ermöglichen, innerhalb dessen die Macht bei der Basis bleibt und nicht delegiert wird. Die organisatorisch notwendige Anzahl umfasst 5 Mitglieder mit folgenden Aufgaben: Einen Protokollführer zur Sicherstellung der Transparenz gemäß § 12. Einen Moderator zur Leitung von Diskussionen gemäß § 9.2. Einen Verantwortlichen für die sinngemäße Durchführung des Themenportals, bis ein von der Basis bestimmtes Portal gemäß § 9.3 existiert. Einen Vertreter zur Sicherstellung der satzungsgemäßen Vorgehensweise, ähnlich den Aufgaben des Ethikkomitees (§ 8.14). Ein Stellvertreter für das Finanzkomitee gemäß § 20.1. b. Die 5 Mitglieder mit den notwendigen Aufgaben tragen die Verantwortung zur Einhaltung der Satzung, bis die entsprechenden Parteiorgane besetzt sind. c. Bei Ausfall einer Rolle übernimmt ein anderes Mitglied der Gruppe vorübergehend die Aufgabe, bis ein Ersatz gewählt ist.

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