1. Rechte: a. Jedes Mitglied, welches das 21. Lebensjahr erreicht, hat das uneingeschränkte Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. b. Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen bei Mehrheitsabstimmungen teilnehmen. c. Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben, dürfen an den Hoch-Runter-Abstimmungen teilnehmen. d. An Wahlen und Abstimmungen gemäß der Satzung teilzunehmen. e. Informationsrecht: Mitglieder haben Zugang zu Informationen über politische Prozesse über das Portal oder durch Ansprechpersonen. f. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Mitgliedschaft im Gebietsverband besteht und die Beiträge entrichtet sind. Bei verspäteter Zahlung verliert das Mitglied das Stimmrecht vorübergehend bis zur Begleichung der Beiträge.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / II. Mitgliedschaft / § 4 Mitgliedsrechte und -pflichten / 1. Rechte: a. Jedes Mitglied, welches das 21. Lebensjahr erreicht, hat das uneingeschränkte Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. b. Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen bei Mehrheitsabstimmungen teilnehmen. c. Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben, dürfen an den Hoch-Runter-Abstimmungen teilnehmen. d. An Wahlen und Abstimmungen gemäß der Satzung teilzunehmen. e. Informationsrecht: Mitglieder haben Zugang zu Informationen über politische Prozesse über das Portal oder durch Ansprechpersonen. f. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Mitgliedschaft im Gebietsverband besteht und die Beiträge entrichtet sind. Bei verspäteter Zahlung verliert das Mitglied das Stimmrecht vorübergehend bis zur Begleichung der Beiträge.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / II. Mitgliedschaft / § 4 Mitgliedsrechte und -pflichten / 1. Rechte: a. Jedes Mitglied, welches das 21. Lebensjahr erreicht, hat das uneingeschränkte Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. b. Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen bei Mehrheitsabstimmungen teilnehmen. c. Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben, dürfen an den Hoch-Runter-Abstimmungen teilnehmen. d. An Wahlen und Abstimmungen gemäß der Satzung teilzunehmen. e. Informationsrecht: Mitglieder haben Zugang zu Informationen über politische Prozesse über das Portal oder durch Ansprechpersonen. f. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Mitgliedschaft im Gebietsverband besteht und die Beiträge entrichtet sind. Bei verspäteter Zahlung verliert das Mitglied das Stimmrecht vorübergehend bis zur Begleichung der Beiträge.

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