2. Aufnahmeverfahren: a. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, dem ein Führungszeugnis beizulegen ist. Die kommunale Ebene prüft und bearbeitet den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang. b. Leitende Angestellte in lobbyrelevanten Firmen, die Einfluss auf politische Entscheidungen haben, müssen dies angeben. c. Persönliche Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

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Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / II. Mitgliedschaft / § 3 Voraussetzungen und Aufnahme / 2. Aufnahmeverfahren: a. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, dem ein Führungszeugnis beizulegen ist. Die kommunale Ebene prüft und bearbeitet den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang. b. Leitende Angestellte in lobbyrelevanten Firmen, die Einfluss auf politische Entscheidungen haben, müssen dies angeben. c. Persönliche Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

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