Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / VIII. Finanzen / § 20 Finanz- und Haushaltsführung / 6. Budgetierung: Grundlagen der Budgetierung: a. Finanzkomitee: Erstellung, Überwachung und Anpassung des Budgets. b. Jahresbudget: Detailliertes Budget zu Beginn jedes Jahres für alle Einnahmen und Ausgaben. c. Kategorien: Aufteilung der Ausgaben in Verwaltungskosten, Kampagnen, Bildung, IT, etc. d. Priorisierung: Bei Entscheidungen zur Budgetierung oder Geldvergabe. e. Mitgliederbeteiligung: Abstimmungen über größere Budgetentscheidungen, regelmäßige Transparenzberichte. f. Notfallfonds: Für unerwartete Ausgaben. g. Finanzierung von Parteifunktionen: Basierend auf den Gehältern der Funktionsträger der letzten 12 Monate vor Amtsantritt, mit festgelegten Obergrenzen und Mindestauszahlungen.