1. Finanzkomitee: Das Komitee wird von der Basis alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt und ist für die Budgetierung und Finanzierung auf allen Ebenen zuständig, einschließlich der Mittelverteilung für kommunale, landes- und bundespolitische Aktivitäten. Mitglieder fallen unter die mittlere Risikostufe (§ 8.5.1.b) mit einer maximalen Amtsdauer von 5 Jahren und sind zur Wiederwahl fähig. Das Finanzkomitee ist der Parteiversammlung rechenschaftspflichtig und legt jährlich einen detaillierten Bericht vor. Bei Fehlern oder Missmanagement haftet das Komitee gemeinsam; bei mindestens einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit haftet jedes beteiligte Mitglied persönlich. Der Ältesten- und Jüngstenrat prüft die Berichte halbjährlich auf Unregelmäßigkeiten (§ 8.6).

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