3. Mitglieder können in begründeten Einzelfällen eine Minderung der Beitragshöhe beantragen. Der Antrag ist schriftlich an das Finanzkomitee zu richten und wird individuell geprüft. Die Entscheidung erfolgt durch das Finanzkomitee mit einfacher Mehrheit und ist nicht an feste Kriterien gebunden. Eine vollständige Befreiung oder Stundung ist ausgeschlossen.

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