VIII. Finanzen
- Dieses Forum ist leer.
-
- Forum
- Themen
- Letzter Beitrag
-
-
§ 18 Mitgliedsbeiträge
- 1. Mitgliedsbeiträge: Die jährlichen Beiträge variieren basierend auf der politischen Aktivitätsebene und dem Einkommen der Mitglieder. Es gelten folgende Stufen: 60,00 € (ab 1.000 € Monatsnettoeinkommen) 120,00 € (ab 2.000 € Monatsnettoeinkommen) 155,00 € (ab 2.500 € Monatsnettoeinkommen) 190,00 € (ab 3.000 € Monatsnettoeinkommen) 260,00 € (ab 4.000 € Monatsnettoeinkommen) 330,00 € (ab 5.000 € Monatsnettoeinkommen) 400,00 € (ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen) Es wird ein freiwilliger Beitrag von 1 % des Jahresnettoeinkommens empfohlen. a. Monatsbeiträge sind nur im Lastschriftverfahren zulässig. b. Ab Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet. c. Minderjährige zahlen 12,00 €.
- 2. Zahlung bis 31. März, bei Verspätung keine Stimmrechte bis zur Begleichung.
- 3. Mitglieder können in begründeten Einzelfällen eine Minderung der Beitragshöhe beantragen. Der Antrag ist schriftlich an das Finanzkomitee zu richten und wird individuell geprüft. Die Entscheidung erfolgt durch das Finanzkomitee mit einfacher Mehrheit und ist nicht an feste Kriterien gebunden. Eine vollständige Befreiung oder Stundung ist ausgeschlossen.
- 0
- Keine Themen
-
§ 19 Spenden
- 1. Spenden sind erlaubt und müssen öffentlich dokumentiert werden (Name, Betrag).
- 2. Private Spenden: Begrenzt, um Einflussnahme zu verhindern. Vererbte Spenden unbegrenzt.
- 3. Unternehmensspenden: Verboten.
- 4. Spenden von Stiftungen oder NGOs: Nicht erlaubt.
- 5. Spenden dürfen nicht an Bedingungen geknüpft sein.
- 0
- Keine Themen
-
§ 20 Finanz- und Haushaltsführung
- 1. Finanzkomitee: Das Komitee wird von der Basis alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt und ist für die Budgetierung und Finanzierung auf allen Ebenen zuständig, einschließlich der Mittelverteilung für kommunale, landes- und bundespolitische Aktivitäten. Mitglieder fallen unter die mittlere Risikostufe (§ 8.5.1.b) mit einer maximalen Amtsdauer von 5 Jahren und sind zur Wiederwahl fähig. Das Finanzkomitee ist der Parteiversammlung rechenschaftspflichtig und legt jährlich einen detaillierten Bericht vor. Bei Fehlern oder Missmanagement haftet das Komitee gemeinsam; bei mindestens einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit haftet jedes beteiligte Mitglied persönlich. Der Ältesten- und Jüngstenrat prüft die Berichte halbjährlich auf Unregelmäßigkeiten (§ 8.6).
- 2. Der Haushaltsplan wird jährlich erstellt und von der Basis genehmigt. Größere Budgetentscheidungen über 2 % des Gesamtbudgets werden durch eine Basisabstimmung im Themenportal entschieden (§ 9.3).
- 3. Finanzielle Transaktionen werden täglich veröffentlicht.
- 4. Überschüsse werden für Bildung, Wahlen oder Rücklagen verwendet.
- 5. Oberhalb der Parteivermögensobergrenze (§ 16.7) ist die Basis verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Regelung zur Mittelverwendung oder Beitragssenkung zu schaffen.
- 6. Budgetierung: Grundlagen der Budgetierung: a. Finanzkomitee: Erstellung, Überwachung und Anpassung des Budgets. b. Jahresbudget: Detailliertes Budget zu Beginn jedes Jahres für alle Einnahmen und Ausgaben. c. Kategorien: Aufteilung der Ausgaben in Verwaltungskosten, Kampagnen, Bildung, IT, etc. d. Priorisierung: Bei Entscheidungen zur Budgetierung oder Geldvergabe. e. Mitgliederbeteiligung: Abstimmungen über größere Budgetentscheidungen, regelmäßige Transparenzberichte. f. Notfallfonds: Für unerwartete Ausgaben. g. Finanzierung von Parteifunktionen: Basierend auf den Gehältern der Funktionsträger der letzten 12 Monate vor Amtsantritt, mit festgelegten Obergrenzen und Mindestauszahlungen.
- 7. Niedrige Priorität bei der Budgetierung: Kriterium: Die Priorisierung der Werbekosten im Budget muss im Vergleich zu Kernaufgaben der Partei (z. B. politische Bildung, Wahlkampfvorbereitung, Mitgliedergewinnung) gering sein. Werbung sollte nur dann budgetiert werden, wenn diese Grundfunktionen bereits gesichert sind. Beispiel: Gerechtfertigt, wenn Werbung nur 5 % des Budgets ausmacht, während 80 % in Programmarbeit und Basisarbeit fließen. Grenze: Nicht gerechtfertigt, wenn Werbung einen unverhältnismäßig großen Budgetanteil (z. B. über 20 %) beansprucht, während wichtigere Aufgaben unterfinanziert bleiben.
- 8. Verhältnismäßigkeit der Mittel: Kriterium: Die eingesetzten Mittel (finanziell, personell, zeitlich) müssen im Verhältnis zum erreichten Ziel stehen. Teure Werbeformate sind nur dann akzeptabel, wenn sie einen überproportionalen Nutzen bringen. Beispiel: Gerechtfertigt, wenn eine kostengünstige Online-Kampagne (z. B. 500 €) eine große Reichweite erzielt. Grenze: Nicht gerechtfertigt, wenn eine aufwendige TV-Kampagne (z. B. 50.000 €) nur marginale Aufmerksamkeit bringt.
- 9. Vorrang der Kommunen: Da die Kommunen am nächsten an den Problemen der Bürger sind, sollten sie bei der Budgetverteilung eine übergeordnete Rolle spielen. Dies lässt sich durch folgende Maßnahmen erreichen: Kommunen sollten den Großteil bei der finanziellen Mittelaufteilung behalten. So könnten sie schneller und gezielter auf lokale Bedürfnisse reagieren, ohne langwierige Genehmigungsprozesse abzuwarten.
- 0
- Keine Themen
-
§ 18 Mitgliedsbeiträge
- Wie schade! Hier wurden keine Themen gefunden.
- Du musst angemeldet sein, um neue Themen zu erstellen.
