VII. Korruptionsvermeidung
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§ 16 Präventive Maßnahmen
- 1. Korruptionsprävention durch Transparenz und Kontrolle.
- 2. Funktionäre mit hoher Risikostufe unterliegen zusätzlicher Überprüfung.
- 3. Rotationssystem: Amtszeitbegrenzung (siehe § 8.5).
- 4. Ethikkomitee berät bei ethischen Fragen und entscheidet über die Dringlichkeit von Eilverfahren (§ 8.4.4). Das Ethikkomitee ist ein eigenständiges. Es ist zudem für die korrekte Umsetzung der Satzung verantwortlich.
- 5. Funktionäre müssen Interessenkonflikte offenlegen (§ 13).
- 6. Bei Verstößen: Abwahl oder Ausschluss gemäß § 21.2.b.
- 7. Parteivermögenobergrenze: Um zu verhindern, dass die Partei das finanzielle Potenzial hat, selbst korrupt zu werden, muss eine Obergrenze definiert werden. Diese Obergrenze wird durch Basisabstimmung festgelegt und orientiert sich an den doppelten Jahresausgaben als Richtwert. Sie kann nahe oberhalb der Bedarfsermittlung angesiedelt sein. Überschreitet das Parteivermögen die festgelegte Obergrenze, entscheidet die Basis per Abstimmung innerhalb von 1 Monat über eine Beitragssenkung oder alternative Verwendung der überschüssigen Mittel. Bei der Bedarfsermittlung müssen personelle Kosten von allen Funktionären berücksichtigt werden, um die Obergrenze stets oberhalb aller möglichen Personalkosten zu halten.
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