6. Beschlussfähigkeit: a. Für normale Beschlüsse (z. B. politische Arbeit, außer Satzungsänderungen) ist die Teilnahme von mindestens 20 % der Mitglieder erforderlich, unabhängig von der Teilnahmeform (physisch oder über lokale Treffen). Passive Teilnehmer zählen nicht zur Beschlussfähigkeit. b. Sofern technisch möglich, gelten Mitglieder als aktive Mitglieder, wenn sie in den letzten 12 Monaten an mindestens einer Abstimmung oder öffentlichen Diskussion teilgenommen haben. Die Anzahl wird jährlich über das Themenportal ermittelt und veröffentlicht. c. Bei wiederholtem Nichterreichen der Mindestzahl wird die Mindestzahl für die Beschlussfähigkeit um 5 % gesenkt (§ 9.4.3). Physische Teilnehmer stimmen vor Ort per Handzeichen oder elektronischem Tool ab. Teilnehmer der lokalen Treffen stimmen vor Ort ab; die Ergebnisse werden lokal protokolliert und digital übermittelt. Das Technische Team wertet die Ergebnisse in Echtzeit aus und veröffentlicht sie sofort.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 10 Parteiversammlung / 6. Beschlussfähigkeit: a. Für normale Beschlüsse (z. B. politische Arbeit, außer Satzungsänderungen) ist die Teilnahme von mindestens 20 % der Mitglieder erforderlich, unabhängig von der Teilnahmeform (physisch oder über lokale Treffen). Passive Teilnehmer zählen nicht zur Beschlussfähigkeit. b. Sofern technisch möglich, gelten Mitglieder als aktive Mitglieder, wenn sie in den letzten 12 Monaten an mindestens einer Abstimmung oder öffentlichen Diskussion teilgenommen haben. Die Anzahl wird jährlich über das Themenportal ermittelt und veröffentlicht. c. Bei wiederholtem Nichterreichen der Mindestzahl wird die Mindestzahl für die Beschlussfähigkeit um 5 % gesenkt (§ 9.4.3). Physische Teilnehmer stimmen vor Ort per Handzeichen oder elektronischem Tool ab. Teilnehmer der lokalen Treffen stimmen vor Ort ab; die Ergebnisse werden lokal protokolliert und digital übermittelt. Das Technische Team wertet die Ergebnisse in Echtzeit aus und veröffentlicht sie sofort.

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