5. Anwendung: Die Basis entscheidet per Antrag, welche Regelungen als Variablen eingeführt werden (z. B. Abstimmungsfristen, Wahlzeitpunkte). Diese stehen kontinuierlich zur Abstimmung, und der Wert mit den meisten Stimmen fließt eine Woche vor der jährlichen Satzungsänderung in die aktualisierte Satzung anstelle des alten Wertes ein, mit Inkrafttreten des neuen Beschlusses.

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