2. Umsetzung: a. Eine jährliche Sommerpause von mindestens 4 Wochen wird verbindlich eingeführt, in der keine Parteiversammlungen, Abstimmungen oder offiziellen Parteiveranstaltungen stattfinden. b. Während der Ruhephase bleibt das Themenportal für Vorschläge geöffnet, jedoch werden keine Abstimmungen durchgeführt; eingereichte Vorschläge werden erst nach Ende der Pause bearbeitet. c. Die genaue Zeitspanne (z. B. Juli oder August) wird jährlich durch eine Mitgliederabstimmung im ersten Quartal festgelegt.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 9.5 Klärende Ruhephasen / 2. Umsetzung: a. Eine jährliche Sommerpause von mindestens 4 Wochen wird verbindlich eingeführt, in der keine Parteiversammlungen, Abstimmungen oder offiziellen Parteiveranstaltungen stattfinden. b. Während der Ruhephase bleibt das Themenportal für Vorschläge geöffnet, jedoch werden keine Abstimmungen durchgeführt; eingereichte Vorschläge werden erst nach Ende der Pause bearbeitet. c. Die genaue Zeitspanne (z. B. Juli oder August) wird jährlich durch eine Mitgliederabstimmung im ersten Quartal festgelegt.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 9.5 Klärende Ruhephasen / 2. Umsetzung: a. Eine jährliche Sommerpause von mindestens 4 Wochen wird verbindlich eingeführt, in der keine Parteiversammlungen, Abstimmungen oder offiziellen Parteiveranstaltungen stattfinden. b. Während der Ruhephase bleibt das Themenportal für Vorschläge geöffnet, jedoch werden keine Abstimmungen durchgeführt; eingereichte Vorschläge werden erst nach Ende der Pause bearbeitet. c. Die genaue Zeitspanne (z. B. Juli oder August) wird jährlich durch eine Mitgliederabstimmung im ersten Quartal festgelegt.

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