Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / IV. Entscheidungsfindung / § 9 Demokratische Willensbildung / 8. Konsultation vor wichtigen Entscheidungen: Öffentliche Funktionäre gemäß § 8.5.1.a konsultieren vor wichtigen Entscheidungen im Amt, definiert durch basisgewählte Kriterien (z. B. Gesetzesvorschläge, Budgetentscheidungen, Verträge), die Basis via Themenportal mit 7-tägiger Abstimmungsfrist. Die Entscheidung des Funktionärs muss dem Votumsetzungsergebnis entsprechen, sofern keine gesetzlichen Zwänge entgegenstehen.