4. Amtszeit: a. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre gemäß der hohen Risikostufe (§ 8.5.1.b), eine Wiederwahl ist der entsprechenden Risikoeinstufung vorbehalten. Bei Abwahl wird ein Ersatzmitglied innerhalb von 30 Tagen von der Basis gewählt. b. Die Basis kann Mitglieder bei Verlust des Vertrauens mit 75 %-Mehrheit abwählen.

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