Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.9 Rückkopplungs-Team / 1. Das Rückkopplungs-Team besteht orientierend aus mindestens 1 Mitglied für die Bundesebene, 2 Mitgliedern für die Landesebene und 14 Mitgliedern für die kommunale Ebene, jeweils gewählt von der Basis. Die zuzügliche Platzanzahl richtet sich nach dem selbstregulierenden System: Sie steigt bei Arbeitsüberhang auf Anforderung des Rückkopplungs-Teams und reduziert sich bei zu wenig Arbeit, indem das neueste Mitglied entlastet wird (vgl. § 8.12).