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§ 8.9 Rückkopplungs-Team

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    • 1. Das Rückkopplungs-Team besteht orientierend aus mindestens 1 Mitglied für die Bundesebene, 2 Mitgliedern für die Landesebene und 14 Mitgliedern für die kommunale Ebene, jeweils gewählt von der Basis. Die zuzügliche Platzanzahl richtet sich nach dem selbstregulierenden System: Sie steigt bei Arbeitsüberhang auf Anforderung des Rückkopplungs-Teams und reduziert sich bei zu wenig Arbeit, indem das neueste Mitglied entlastet wird (vgl. § 8.12).
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    • 2. Analysiert interne Prozesse, lokalisiert Probleme, schlägt Basisabstimmungen vor.
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    • 3. Beurteilt Feedback-Schleifen, unabhängig von Weisungen. Feedback kann jederzeit von den Mitgliedern über das Feedback-Schleifen-System abgegeben werden.
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    • 4. Kontinuierliche Anpassung: Das Feedback-System wird jährlich überprüft und an neue Bedürfnisse angepasst (z. B. zusätzliche Kanäle) gemäß § 11.4.
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