5. Jüngstenrat: a. Mitglieder haben das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht und verfügen über weniger als 5 Jahre Mitgliedschaft mit bereits geleisteten Beiträgen. b. Bei Neugründung: Technisch versierte Mitglieder. Ab dem 6. Jahr des Bestehens der Partei muss der Rat komplett neu gewählt werden. c. Gleiche Plätze wie Ältestenrat, Empfehlungen für Kandidatenprofile sind erlaubt.
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