3. Wahlkriterien: Mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft oder bedeutende Beiträge; Auswahl durch Mitgliederabstimmung, begrenzte Plätze. Bedeutende Beiträge umfassen z. B. die Leitung von Projekten oder die Durchführung von Schulungen. Die Basis entscheidet über die Anerkennung der Beiträge. Der Ältestenrat darf aus sich heraus keine Empfehlungen oder Beeinflussungen für oder gegen Kandidaten vornehmen.

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