4. Wahlen: 2 Jahre vor Amtsantritt. Diese 2 zusätzlichen Jahre dienen der Einarbeitungszeit und ermöglichen dem Nachfolger, den aktuellen Amtsinhaber durch die Übernahme administrativer und organisatorischer Aufgaben wie Protokollierung oder Vorbereitung von Sitzungen zu entlasten, wodurch der Amtsinhaber sich auf strategische und inhaltliche Aufgaben konzentrieren kann. Gleichzeitig bleibt der Nachfolger aktiv und motiviert, indem er frühzeitig in die praktische Arbeit eingebunden wird. Die lange Mentoring-Phase fördert zudem Transparenz durch kontinuierliche Zusammenarbeit und dient der Korruptionsprävention, da der Nachfolger die Arbeit des Amtsinhabers überwacht und Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkennen kann.

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