2. Funktionäre Funktionäre sind Mitglieder, die gewählte oder ernannte Ämter mit Entscheidungs- oder Vertretungsfunktion innehaben, um Beschlüsse der Basis innerhalb und außerhalb der Partei umzusetzen. Dazu zählen: a. Öffentliche Funktionäre wie Gemeinderatsmitglieder, Landtagsabgeordnete, Bundesminister:innen oder andere Ämter auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, die die Partei vertreten. b. Innerparteiliche Funktionäre wie Mitglieder, die längerfristige Aufgaben innerhalb der Parteiorgane übernehmen (z. B. Mitglieder des Ältesten- und Jüngstenrates gemäß § 8.6, des Konfliktkommissions gemäß § 21, des Finanzkomitees gemäß § 20.1 oder des Rückkopplungs-Teams gemäß § 8.9).

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.5 Wahl und Amtszeit / 2. Funktionäre Funktionäre sind Mitglieder, die gewählte oder ernannte Ämter mit Entscheidungs- oder Vertretungsfunktion innehaben, um Beschlüsse der Basis innerhalb und außerhalb der Partei umzusetzen. Dazu zählen: a. Öffentliche Funktionäre wie Gemeinderatsmitglieder, Landtagsabgeordnete, Bundesminister:innen oder andere Ämter auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, die die Partei vertreten. b. Innerparteiliche Funktionäre wie Mitglieder, die längerfristige Aufgaben innerhalb der Parteiorgane übernehmen (z. B. Mitglieder des Ältesten- und Jüngstenrates gemäß § 8.6, des Konfliktkommissions gemäß § 21, des Finanzkomitees gemäß § 20.1 oder des Rückkopplungs-Teams gemäß § 8.9).

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