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§ 8.2 Landesebene

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    • 1. Zuständig für Landtagswahlen und landesspezifische Politik (z. B. Bildung, Sicherheit). Landesspezifische Politik kann nur durch die Mitglieder aller Kommunen innerhalb des Landes per Abstimmungen priorisiert und umgesetzt werden.
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    • 2. Unterstützt die kommunale Ebene mit Experten und Ressourcen.
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    • 3. Kommuniziert mit der Bundesebene zur Zielabstimmung. Landesebene trägt die von den Kommunen erhaltenen Themen zusammen und stellt sie über eine Plattform zur Hoch-Runter-Abstimmung allen Kommunen zur Verfügung. Sie muss jedoch auch in der Lage sein, basisdemokratisch legitimierte Anweisungen durch bundespolitische Entscheidungen umzusetzen.
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