Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 8.1 Kommunale Ebene / 3. Berichtet der Landesebene über lokale Bedürfnisse und stellt Anträge. Mitglieder führen Abhandlungen zu lokalen politischen Themen durch und erfragen bei Bedarf aktuelle Bedürfnisse bei den Wählern oder ermöglichen ihnen regelmäßig Mitbestimmungsmöglichkeiten. Kommunale Gruppen berichten an die Landesebene über lokale Bedürfnisse und Entwicklungen und können Anträge oder Vorschläge für übergeordnete Politik machen. Sie müssen jedoch auch in der Lage sein, basisdemokratisch legitimierte Anweisungen durch landespolitische oder bundespolitische Entscheidungen umzusetzen.