Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 7.4 Gründungsstrukturelle Ausnahmen / 2. Überregionale Arbeitsgruppen: Mit der Zunahme von weiteren kommunalen Verbänden bilden Mitglieder gleicher Rollen (z. B. alle Protokollführer) überregionale Arbeitsgruppen, um die Zusammenarbeit und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Partei zu fördern und Aufgaben effizient zu lösen und zu koordinieren. Jede Arbeitsgruppe entscheidet individuell über Häufigkeit und Organisation ihrer Treffen.