1. Ähnlich wie bei den Landesverbänden erfolgt die Gründung des Bundesverbands in zwei Schritten: Erstens muss eine Mindestanzahl an Landesverbänden existieren, um eine breite nationale Verankerung zu gewährleisten. Zweitens muss eine Gesamtabstimmung aller Mitglieder im Bund mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % für die Gründung stimmen.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 7.3 Bundesebene / 1. Ähnlich wie bei den Landesverbänden erfolgt die Gründung des Bundesverbands in zwei Schritten: Erstens muss eine Mindestanzahl an Landesverbänden existieren, um eine breite nationale Verankerung zu gewährleisten. Zweitens muss eine Gesamtabstimmung aller Mitglieder im Bund mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % für die Gründung stimmen.

Startseite / Foren / Satzungsmanufaktur / III. Gliederung und Organe / § 7.3 Bundesebene / 1. Ähnlich wie bei den Landesverbänden erfolgt die Gründung des Bundesverbands in zwei Schritten: Erstens muss eine Mindestanzahl an Landesverbänden existieren, um eine breite nationale Verankerung zu gewährleisten. Zweitens muss eine Gesamtabstimmung aller Mitglieder im Bund mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % für die Gründung stimmen.

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