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§ 7.3 Bundesebene

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    • 1. Ähnlich wie bei den Landesverbänden erfolgt die Gründung des Bundesverbands in zwei Schritten: Erstens muss eine Mindestanzahl an Landesverbänden existieren, um eine breite nationale Verankerung zu gewährleisten. Zweitens muss eine Gesamtabstimmung aller Mitglieder im Bund mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % für die Gründung stimmen.
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    • 2. Der Bundesverband entwickelt mit Unterstützung der Basis die allgemeine politische Linie, organisiert die Bundespolitik, führt Wahlkämpfe für Bundestagswahlen durch und vertritt die Partei auf nationaler und internationaler Ebene mithilfe des Basiskontakts.
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