II. Mitgliedschaft
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§ 3 Voraussetzungen und Aufnahme
- 1. Voraussetzungen: Mitglied kann jede natürliche Person werden, die folgende Bedingungen erfüllt: a. Sie ist mindestens 16 Jahre alt (wahlrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt). b. Sie erkennt die Satzung schriftlich an. c. Sie anerkennt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. d. Mitgliedschaft in einer weiteren Partei wird geduldet.
- 2. Aufnahmeverfahren: a. Die Aufnahme erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, dem ein Führungszeugnis beizulegen ist. Die kommunale Ebene prüft und bearbeitet den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang. b. Leitende Angestellte in lobbyrelevanten Firmen, die Einfluss auf politische Entscheidungen haben, müssen dies angeben. c. Persönliche Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
- 3. Transparenzhinweis: Versammlungen und Wortmeldungen sind über das Internet öffentlich zugänglich. Transparenz soll von jedem Mitglied gelebt werden; daher wird bei Bedenken von einer aktiven Mitgliedschaft abgeraten.
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§ 4 Mitgliedsrechte und -pflichten
- 1. Rechte: a. Jedes Mitglied, welches das 21. Lebensjahr erreicht, hat das uneingeschränkte Recht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. b. Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, dürfen bei Mehrheitsabstimmungen teilnehmen. c. Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben, dürfen an den Hoch-Runter-Abstimmungen teilnehmen. d. An Wahlen und Abstimmungen gemäß der Satzung teilzunehmen. e. Informationsrecht: Mitglieder haben Zugang zu Informationen über politische Prozesse über das Portal oder durch Ansprechpersonen. f. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Mitgliedschaft im Gebietsverband besteht und die Beiträge entrichtet sind. Bei verspäteter Zahlung verliert das Mitglied das Stimmrecht vorübergehend bis zur Begleichung der Beiträge.
- 2. Pflichten: a. Mitglieder fördern die Ziele der Partei und halten sich an die Satzung. b. Sie geben bei Kandidaturen bereits bekleidete Ämter an. c. Eine Mitgliedschaft in konkurrierenden Parteien ist für Landes- und Bundesebenen ausgeschlossen.
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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- 1. Die Mitgliedschaft endet durch: a. Einen schriftlichen Austritt, der sofort wirksam wird (Textform ist erforderlich, eine Rückerstattung von Beiträgen erfolgt nicht). b. Den Tod des Mitglieds. c. Den Verlust oder die Aberkennung der Wählbarkeit beziehungsweise des Wahlrechts. d. Einen Ausschluss bei Verstößen gegen die Satzung gemäß § 21.2.b. Gründe für einen Ausschluss können Korruption, vorsätzliche Intransparenz, Ideologiezwang oder wiederholte Störungen der Maßnahmen zur Willensbildung sein. Jedes Mitglied kann ein Ausschlussverfahren beantragen.
- 2. Der Mitgliedsausweis ist zurückzugeben.
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§ 6 Inklusion
- 1. Jedes Mitglied kann unabhängig von Hintergrund, Ausbildung oder Zugang zu Technologie an der Partei teilnehmen.
- 2. Freiheit der Meinungsäußerung: Mitglieder dürfen ihre politischen Ansichten frei äußern, solange dies respektvoll und ohne persönliche Angriffe geschieht. Es wird darauf geachtet, dass Diskussionen sachlich bleiben.
- 3. Maßnahmen: a. Versammlungen finden zu flexiblen Zeiten statt und bieten asynchrone Beteiligungsmöglichkeiten. b. Mentoring-Programme unterstützen neue oder unerfahrene Mitglieder. c. Mobile und digitale Hoch-Runter-Abstimmungen werden angeboten. d. Informationen werden in allgemein zugänglichen Formaten bereitgestellt, ohne spezielle Anpassungen wie Untertitel.
- 4. Barrierefreie Teilnahme: a. Die Partei bietet eine Umgebung, in der jede Person willkommen ist, ohne sich jedoch zu verpflichten, spezifische Anpassungen für individuelle Bedürfnisse vorzunehmen. b. Selbstverantwortung: Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, die notwendigen Mittel oder Hilfsmittel für die eigene Teilnahme an aktiven Prozessen zu organisieren. Ein Solidaritätsfonds wird nicht eingerichtet, da eine Priorisierung unethisch wäre und die Mittel für alle Bedürfnisse nicht ausreichen können. c. Offene Einladung: Dennoch wird allen Mitgliedern, unabhängig von physischen oder anderen Einschränkungen, eine offene Einladung zur Teilnahme ausgesprochen. d. Hürdenloser Zugang zu Informationen: Die Partei stellt sicher, dass Informationen über allgemein zugängliche Medien und Plattformen bereitgestellt werden, ohne jedoch spezielle Anpassungen wie Untertitel oder auditive Beschreibungen zu gewährleisten.
- 5. Ideologische Neutralität: a. Es gibt keine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund politischer Ansichten; Diskussionen bleiben sachlich und werden von neutralen Moderatoren geleitet, um dies zu gewährleisten. b. Jedes Mitglied ist angehalten, darauf zu achten, dass Diskussionen und Entscheidungsfindungen nicht von einer bestimmten Ideologie dominiert werden, und soll den Fokus nach bestem Wissen und Gewissen auf die Sache und die Argumente richten, nicht auf ideologische Zugehörigkeit. Sollten Probleme dennoch ungelöst bleiben und die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, wird wie folgt vorgegangen: Problem klar definieren: Die Moderatoren formulieren das Problem und die möglichen Optionen (z. B. Lösungsvorschläge oder Vorgehensweisen) so neutral und präzise wie möglich, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Anonyme Präferenzabfrage: Jedes Mitglied gibt anonym eine Rangfolge der Optionen an (z. B. 1. Platz, 2. Platz, 3. Platz), um Gruppendruck und ideologische Konfrontationen zu reduzieren. Gewichtung der Präferenzen: Jede Rangposition wird mit Punkten bewertet (z. B. 1. Platz = 3 Punkte, 2. Platz = 2 Punkte, 3. Platz = 1 Punkt). Die Option mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird ausgewählt. Diskussion der Ergebnisse: Die Mitglieder legen das Ergebnis offen und erläutern, wie es zustande kam. Bei anhaltender Uneinigkeit (z. B. bei Gleichstand) wird eine zweite Runde mit angepassten Optionen oder zusätzlichen Argumenten durchgeführt. Bei anhaltendem Gleichstand wird die Entscheidung um 6 Monate verschoben, sofern es sich nicht um einen Eilantrag handelt. Bei Eilanträgen entscheiden dann als letzte Instanz alle Mitglieder innerhalb der Ebene per Mehrheitsabstimmung gemäß § 21.4. Diese Vorgehensweise wird bei jeder demokratischen Willensbildung angewandt.
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